EU-Abgeordnete dürfen künftig reden

Eine Ansicht von oben auf einen Sitzungssaal mit vielen Personen an ihren Tischen.
Rederecht ist eng gefasst. Pro Fraktion darf nur ein EU-Mandatar sprechen - fünf Minuten lang.

EU-Abgeordnete werden künftig im Nationalrat reden dürfen. Der entsprechenden Ankündigung der Koalition folgt nun ein Initiativantrag, der am Mittwoch im Parlament eingebracht wurde. Freilich ist das Rederecht eng gefasst. Pro Fraktion darf nur ein EU-Mandatar sprechen, und das bloß bei Europa-Debatten und lediglich fünf Minuten lang.

Unter Europa-Debatten verstehen die Koalitionsfraktionen EU-Erklärungen der Bundesregierung und die "Aktuellen Europastunden", ist den Erläuterungen des Antrags zu entnehmen. Die Rechte der nationalen Abgeordneten werden dabei nicht beschnitten. Ihre Redezeit bleibt durch die zusätzlichen Redebeiträge der EU-Mandatare unangetastet.

"Herausragende Persönlichkeiten"

Neu gestaltet werden auch die Möglichkeiten, "herausragende Persönlichkeiten der europäischen und internationalen Politik" ins Plenum zu bitten. Diese zu laden, wird Aufgabe der Nationalratspräsidentin sein. Nach einer solchen Erklärung kann eine Debatte stattfinden, muss aber nicht, wenn dies protokollarisch unpassend wäre. Anträge oder tatsächliche Berichtigungen werden in diesen Debatten nicht gestattet sein. Als "herausragende Persönlichkeiten" gelten laut Antrag der UNO-Generalsekretär sowie die Präsidenten des Europäischen Rats, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments.

Regelung geht Grünen nicht weit genug

Dabei dürfte sich die Koalition in Sachen Rederecht für EU-Abgeordnete noch bewegen müssen. Denn den Grünen geht der Antrag von SPÖ und ÖVP nicht weit genug und die Freiheitlichen, die ebenfalls die Stimmen für die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit liefern könnten, lehnten das Vorhaben zuletzt überhaupt ab.

Konkret stört die Grünen, dass die Europaabgeordneten nur bei den Europa-"Aktuellen" und Europa-Erklärungen der Regierung zu Wort kommen könnten. Wie Mandatar Dieter Brosz gegenüber der APA betonte, müssten die EU-Mandatare z.B. auch zum Europäischen Stabilitätsmechanismus sowie über die Durchführung von Rechtsakten im Rahmen der EU mitdebattieren können.

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