Nach Tod einer Schwangeren: Proteste in Polen

Eine Abtreibungs-Demonstration in Warschau im Juni 2023
In Polen gelten strengere Anti-Abtreibungsgesetze. Das hat schon einigen Frauen das Leben gekostet. Jetzt wurde wieder demonstriert.

Dorota war in der 20. Schwangerschaftswoche, als ihr Fruchtwasser auslief und sie ins Krankenhaus gebracht wurde. Anstatt das Leben der Frau zu retten und die Schwangerschaft abzubrechen - der Fötus hatte kaum Überlebenschancen  - sollte sie die Beine hochlagern. Drei Tage später starb die 33-Jährige an einer Sepsis. 

Ein trauriger weiterer Anlassfall, der in Polen auf die rigiden Anti-Abtreibungsgesetze zurückzuführen ist. Und er ist aktuell Anlass dafür, dass im ganzen Land Tausende gegen diese Gesetze demonstrierten. "Keine weitere mehr. Hört auf uns zu töten" ist da auf Transparenten in Krakau, Warschau, Lodz und Posen zu lesen. 

Ärzte haben Angst vor Sanktionen

Frauenorganisationen werfen den Ärzten im Fall Dorota (wieder) Untätigkeit vor. Aufgrund der strengen polnischen Anti-Abtreibungsgesetze hätten die Ärzte nicht gewagt, den lebensrettenden Abbruch vorzunehmen. In den vergangenen Jahren hatte es in Polen mehrfach ähnliche Fälle gegeben, bei denen schwangere Frauen gestorben sind, nachdem sich die Ärzte trotz Komplikationen nicht für eine Abtreibung entschieden hatten.

Nach Tod einer Schwangeren: Proteste in Polen

Demonstration in Polen am 14. Juni gegen die strengen Abtreibungsgesetze

Im Fall eines geistig behinderten 14-jährigen Mädchens, das von ihrem Onkel vergewaltigt wurde, lehnten gleich mehrere Kliniken einen Eingriff ab, weil sich die Ärzte vor Sanktionen aufgrund der strengen Gesetze fürchteten. Erst durch das Eingreifen einer Frauenorganisation konnte ein Termin in einer Klinik vereinbart werden. 

➤Mehr zu diesem Fall lesen Sie hier: Vergewaltigte 14-Jährige musste in Polen Abtreibung erkämpfen

Strenge Gesetze

2021 war in Polen nach einem umstrittenen Urteil des Verfassungsgerichts ein verschärftes Abtreibungsrecht in Kraft getreten. Seitdem dürfen Frauen auch dann keine Abtreibung vornehmen, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufweist.

Lesen Sie mehr zum Abtreibungsverbot bei Behinderung vor der Umsetzung

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