Luxemburg: Doch kein Wahlrecht für Ausländer

Ein Mann spricht in mehrere Mikrofone vor einem Gebäude der Europäischen Union.
Kein Stimmrecht für Nicht-Staatsbürger. Absage auch für Senkung des Wahlalters auf 16.

Im Großherzogtum Luxemburg wird kein Ausländerwahlrecht bei nationalen Wahlen eingeführt. Die Luxemburger lehnten am Sonntag bei einem Referendum mit 78 Prozent Nein-Stimmen einen entsprechenden Vorschlag der Regierung von Premierminister Xavier Bettel ab. Dies bedeutet, dass Ausländer auch weiterhin in keinem EU-Land an nationalen Parlamentswahlen teilnehmen dürfen.

Die Luxemburger sprachen sich auch mit fast 81 Prozent dagegen aus, das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre herabzusetzen. Auch mit dem Vorschlag, die Amtszeit von Ministern auf zehn Jahre zu begrenzen, hatte Bettel keinen Erfolg: Nur gut 30 Prozent waren dafür.

"Die Bürger haben drei klare Antworten gegeben und die respektieren wir auch", sagte Bettel nach Bekanntgabe des Ergebnisses. Der 42-jährige Liberale hatte das "Einwohnerwahlrecht" damit begründet, dass gut 45 Prozent der rund 550.000 Einwohner Luxemburgs Ausländer seien und "ein Demokratiedefizit" im zweitkleinsten Land der EU vermieden werden müsse. Das "Einwohnerwahlrecht" sollte nur für jene Ausländer gelten, die länger als zehn Jahre in Luxemburg wohnen und zuvor schon an kommunal- oder Europawahlen teilgenommen haben.

Die Regierung aus Liberalen, Sozialdemokraten und Grünen wollte jene Reformen, die die Zustimmung der Bürger gefunden hätten, in eine neue Verfassung einarbeiten. Diese soll 2017 bei einem erneuten Referendum beschlossen werden.

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