Le Pen muss 300.000 Euro an EU-Parlament zurückzahlen

Le Pen muss 300.000 Euro an EU-Parlament zurückzahlen
Scheinbeschäftigung: EuGH wies Klage der französischen Rechtsaußen-Politikerin gegen Rückforderung zurück.

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen muss rund 300.000 Euro an das EU-Parlament zurückzahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies in einem Urteil die Klage von Le Pen gegen einen Beschluss zur Rückforderung zurück. Es geht um den Vorwurf der Scheinbeschäftigung von Assistenten von Le Pen.

Konkret wird Le Pen verurteilt, einen Betrag von knapp 300.000 Euro an das Europaparlament zurückzuerstatten. Le Pen war von 2009 bis 2017 EU-Abgeordnete. Bei der Rückzahlung handelt es sich um Beträge für eine Mitarbeiterin von Le Pen. Das Europaparlament hatte Le Pen vorgeworfen, keinen Nachweis dafür erbracht zu haben, dass die von der Assistentin ausgeübte Tätigkeit effektiv, unmittelbar und ausschließlich an ihr Mandat geknüpft war.

Le Pen hatte beim EuGH Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Beschluss des EU-Parlaments eingelegt. Der EuGH wies die Klage von Le Pen ab und bestätigte den Beschluss.

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