Kind getötet: Zehneinhalb Jahre Haft für Pflegeoma

Symbolbild
In Deutschland stand eine 70-Jährige wegen Todschlags vor Gericht. Die Angeklagte schwieg zum Motiv.

Am Landesgericht Heilbronn wurde heute der Schuldspruch über die Frau gefällt, die jahrelang als "Pflegeoma" für die Familie des Opfers in Baden-Württemberg tätig war. Sie hatte den Buben im April 2018 gewürgt, bis dieser tot war. Seine Eltern fanden den Leichnam am Tag darauf in der Badewanne der Frau. Die Anklage lautete daher auf Mord, die Verteidigerin der Frau plädierte auf fahrlässige Tötung.

Depressive Störung

Das Gericht folgte den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern allerdings nicht und verurteilte die Frau nur wegen Todschlag. Der Vorsitzende Richter sah eine Überbelastung und mögliche eingeschränkte Steuerungsfähigkeit der Frau gegeben. Die Tat sei auch durch eine depressive Störung geprägt worden. Am Tötungsvorsatz bestehe allerdings kein Zweifel.

 

 

 

 

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