Isländer können nun Hansson, Hansdóttir aber auch Hansbur heißen

Isländer können nun Hansson, Hansdóttir aber auch Hansbur heißen
Die jahrhundertealte Namenstradition wurde im Sinne geschlechtsneutraler Personen geändert. Auch bei den Vornamen gibt es nun eine neue Rechtslage.

In Island wurde Ende Juni ein neues Gesetz zur Geschlechterautonomie beschlossen. Es erlaubt Personen, die sich als geschlechtsneutral (“x”) registriert haben, nun auch geschlechtsneutrale Familiennamen zu benützen. Damit wurde die jahrhundertealte Namenstradition des nordischen Inselstaates, jemandes Sohn oder Tochter zu heißen, geändert. Derzeit tragen Mädchen die Endung -dóttir für "Tochter" und Burschen die Endung -son für "Sohn", die an den Namen eines Elternteils angehängt wird. Üblicherweise wird dabei der Vorname des Vaters gewählt.

Die Endung "Bur" ist ein poetisches Wort für "Nachkomme". Als neue Wortschöpfung steht es laut Wörterbuch für einen Nachkommen, dessen Geschlecht nicht bekannt oder nicht festgelegt ist. 

Bisher lief es so: Ein Mann namens Jón Einarsson hat einen Sohn namens Halldór. Halldórs Nachname ist nicht Einarsson wie bei seinem Vater, sondern Jónsson, also auf deutsch: Jóns Sohn. Genauso funktioniert die Namensgebung bei Töchtern. Jón Einarssons Tochter Sólveig hieße mit Nachnamen Jónsdóttir, wörtlich also Jóns Tochter. In Zukunft ist also auch der geschlechtsneutrale Nachname Jonsbur möglich.

In Österreich gibt es zwar auch das dritte Geschlecht, eine Eintragung im Reisepass ist aber nur bei intersexuellen Menschen möglich, in Island ist hingegen lediglich die "gelebte Realität" ausschlaggebend, berichtet Iceland Review.

Jeder Name für jedes Geschlecht

Aufsehen erregt eine weitere neue Regelung, die Vornamen betrifft. Das Namensregister unterscheidet bei Vornamen nicht mehr zwischen männlich und weiblich, berichtete der isländische Rundfunk RUV

Bisher entschied die isländische Namenskommission einigermaßen streng. Iceland Review und RUV berichten vom Fall eines Mädchens, der untersagt wurde, den Namen Alex zu führen, weil dies laut der Entscheidung ausschließlich ein männlicher Vorname sei. Auch Blaer Bjarkardottir Runarsdottir wurde 2013 aufgefordert, ihren Namen zu ändern, weil die Kommission nicht der Argumentation folgen wollte, dass "Blaer" auch bei Männern üblich sei. Blaer, damals 15, zog dann vor Gericht und durfte ihren Namen schließlich behalten.

In Zukunft werden aufwändige und nervenaufreibende Gerichtsverfahren nicht notwendig sein. Jeder Name darf für jedes Geschlecht verwendet werden.

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