Gericht gibt grünes Licht für Auslieferung Puigdemonts

Generalstaatsanwalt muss Auslieferung noch bewilligen.

Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hat die Auslieferung des katalanischen Separatistenführers Carles Puigdemont wegen des Vorwurfs der Veruntreuung für zulässig erklärt.

Eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder sei zulässig, erklärte das Gericht am Donnerstag in Schleswig. Eine Auslieferung wegen Rebellion sei aber unzulässig. Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwalt muss eine Auslieferung aber erst bewilligen.

Damit kann die spanische Justiz dem Separatistenführer keinen Prozess wegen des politisch bedeutsamen Tatbestandes der Rebellion machen. Nach einer ähnlichen Entscheidung der belgischen Justiz hatte Madrid einen ersten Europäischen Haftbefehl gegen Puigdemont zurückgezogen. Puigdemont bleibt nach der Entscheidung zunächst auf freiem Fuß.

Carles Puigdemont zeigt sich nach dem Gerichtsentscheid kämpferisch. "Wir kämpfen bis zum Ende", erklärte der in Deutschland ansässige Puigdemont am Donnerstag im Kurzbotschaftendienst Twitter.

Er begrüßte dabei, dass das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Rebellion für unzulässig erklärte und nur den Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder als Auslieferungsgrund gelten ließ.

 

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