Familienbeihilfe: EU-Kommission überprüft österreichisches Gesetz

(Symbolbild)
Sprecherin: Indexierung ist laut EU-Recht nicht erlaubt - Ähnliche Regelung mit Großbritannien 2015 war "einzigartige Vereinbarung zwischen den Staats- und Regierungschefs".

Die EU-Kommission prüft die Anfang des Jahres in Österreich in Kraft getretene Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder. Eine Sprecherin erklärte am Montag, angesprochen auf ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren, sie könne nur sagen, dass die "Indexierung laut EU-Recht nicht erlaubt" sei.

Es handle sich um eine Frage der Diskriminierung. Die Rechte der Kinder seien zu respektieren. Nicht eingehen wollte die Sprecherin darauf, ob sich die Kommission einer Klage Rumäniens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anschließen werde.

Befragt, warum Großbritannien 2015 eine Ausnahmebestimmung in eben diese Richtung bei der Indexierung des Kindergelds zugesprochen worden sei, meinte die Sprecherin, dies sei eine "einzigartige Vereinbarung zwischen den Staats- und Regierungschefs" gewesen. Die Briten hatten diese Zusicherung damals erhalten, weil der damalige britische Premier David Cameron angesichts der von ihm in die Wege geleiteten Abstimmung über einen Austritt des Inselstaates aus der EU gehofft hatte, damit ein positives Ergebnis für den Verbleib in der Europäischen Union zu erzielen.

Nichtsdestotrotz sagten die Briten Nein zur EU und der Austritt dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach am kommenden 29. März erfolgen - sollte es bis dahin kein zweites Referendum oder einen Aufschub geben.

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