Niederländer und Briten eröffnen Europawahl
Startschuss für die Europawahlen: Donnerstagmorgen haben die Niederlande landesweit um 07.30 Uhr die Wahllokale für die EU-Wahl geöffnet - eine halbe Stunde vor denen in Großbritannien (08.00 Uhr MESZ). Insgesamt sind bis zum Sonntag in den 28 EU-Staaten rund 400 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, über die Zusammensetzung des künftigen Europaparlaments zu entscheiden.
Im traditionell europakritischen Großbritannien bestimmen die Wähler 73 der insgesamt 751 Europaabgeordneten. Demoskopen erwarten dabei ein starkes Abschneiden der rechtsgerichteten Partei UKIP mit ihrem Vorsitzenden Nigel Farage. Die Rechtspopulisten, die vor allem mit dem Austritt aus der EU und dem Thema Zuwanderung Stimmung machen, könnten Umfragen zufolge mit bis zu 30 Prozent stärkste politische Kraft auf der Insel werden.
In den Niederlanden, wo rund 12,5 Millionen Wahlberechtigte über die 26 holländischen Europaparlamentarier entscheiden, dominierten euroskeptische Parteien den Wahlkampf. Umfragen sagen ein Kopf-an-Kopf-Rennen der Gegner und Freunde Europas voraus. Sowohl die linksliberale D66 mit einem ausdrücklich pro-europäischen Kurs als auch die Partei für die Freiheit (PVV) des Rechtspopulisten Geert Wilders könnten mit je 5 Mandaten stärkste Kraft werden. Das erste Wahllokale in den Niederlanden öffnete in Maastricht bereits um Mitternacht.
Offizielles Ergebnis erst Sonntagnacht
In den Niederlanden werden am Abend bereits kurz nach Schließung der Wahllokale um 21.00 Uhr erste Prognosen erwartet. Ob es auch in Großbritannien nach Schließung um 23.00 Uhr Prognosen geben wird, ist ungewiss. Offizielle Ergebnisse dürfen EU-weit erst am späten Sonntagabend von 23.00 Uhr an veröffentlicht werden, wenn auch die letzten Wahllokale in Italien geschlossen haben.
Die europäischen Spitzenkandidaten
Bei der EU-Wahl von 22. bis 25. Mai gibt es nicht nur drei Wahltage, sondern auch gänzlich unterschiedliche Regeln in den Mitgliedsstaaten. Kein Wunder: Eigentlich handelt es sich um 28 einzelne Abstimmungen für ein und dasselbe Parlament. Wie sich die Regeln unterscheiden:
Tag der Abstimmung Entsprechend den unterschiedlichen Gebräuchen in einzelnen EU-Staaten wird auch an unterschiedlichen Tagen gewählt. Den Anfang machen die Niederlande und Großbritannien, die am Donnerstag dem 22. Mai zur Urne rufen. Es folgt Irland, das am 23. Mai wählt. Zweitägige Abstimmungen finden in Tschechien (23.-24.) und Italien (24.-25.) statt. Lettland, Malta und die Slowakei wählen am 24. Mai, die übrigen EU-Staaten am großen Wahlsonntag, dem 25. Mai.
Mindestalter für Kandidaten Wie jung Kandidaten für die Wahl sein dürfen, ist von Land zu Land unterschiedlich. Während die derzeit jüngste Abgeordnete des Europaparlamentes, Amelia Andersdotter von der schwedischen Piratenpartei, schon mit 22 auf der Wahlliste stand und mit 24 Jahren einzog, wäre dies in einigen EU-Staaten gar nicht möglich gewesen. Zypern, Italien und Griechenland schreiben ein Mindestalter von 25 Jahren vor, Rumänien verlangt zumindest 23 Jahre. In einigen osteuropäischen Ländern und Irland liegt das passive Wahlalter bei 21, in der Mehrheit der Staaten - auch in Österreich - ist es bei 18 Jahren. Aktiv wählen darf man hierzulande schon mit 16 Jahren, in allen anderen EU-Ländern erst mit 18 Jahren.
Wahlhürde Wie viel Prozent muss eine Partei erreichen, um ein Mandat zu erreichen? Die europäischen Staaten haben formelle Wahlhürden, aber auch die Zahl der Mandate in kleineren Ländern erschwert den Einzug. In Staaten wie Zypern, das nur sechs Abgeordnete nach Brüssel schickt, braucht man darum rund 16 Prozent für ein Mandat. Die gesetzliche Grenze für den Einzug variiert in Staaten mit einer Sperrklausel zwischen fünf und 1,8 Prozent, in 13 EU-Ländern gibt es gar keine Wahlhürde. In Österreich ist die Wahlhürde wie bei den Nationalratswahlen vier Prozent, da es aber nur 18 Mandate gibt, dürften für eines tatsächlich mehr Stimmen notwendig sein.
Stimmen für ein Mandat Recht ungleich fällt in den EU-Staaten das Gewicht der einzelnen Stimme aus. Denn die bevölkerungsreichen Länder haben nicht so viele Mandate wie es ihrer Größe entspricht. So hat Deutschland mit über 80 Millionen Einwohnern 96 Sitze, der Inselstaat Malta mit rund 400.000 Einwohnern immerhin sechs. Damit bestimmen in Deutschland mehr als 800.000 Wahlberechtigte einen Sitz, in Malta sind es nur rund 70.000. Österreich liegt bei der Repräsentation ziemlich im Mittelfeld, über die 18 Mandate wird von je rund 350.000 Wahlberechtigten entschieden.
Wahlsysteme Auch nach welchem Modus gewählt wird, ist bei der Europawahl nicht festgelegt. In einigen Staaten, darunter Spanien und Deutschland, stellen die Parteien nationale Wahllisten auf, deren Reihenfolge sich von den Wählern nicht beeinflussen lässt. Hingegen gibt es in Staaten wie Österreich die Möglichkeit, durch Vergeben von Vorzugsstimmen Kandidaten vorzureihen. In einigen Staaten, darunter Frankreich und Großbritannien, werden keine nationalen Listen erstellt, sondern in einzelnen Wahlkreisen (etwa Nordostengland oder Westfrankreich) über je mehrere Mandate entschieden. In Irland und Nordirland wird als einzigen Gebieten der EU nach dem System übertragbarer Einzelstimmgebung gewählt - das heißt, Wähler können mehrere Präferenzen am Stimmzettel angeben, die Mandate werden demnach in einem komplexen Verfahren ermittelt.
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