AKW Paks: EuGH unterstützt die Klage Österreichs

3 große Kühltürme eines Kraftwerks stoßen nachts dichte Dampfwolken aus, im Vordergrund sind Bäume.
Nach Klage von Österreich: Der Gerichtshof erklärte den Beschluss der Kommission für nichtig.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag zugunsten Österreichs entschieden. Österreich hatte gegen die Entscheidung der EU-Kommission geklagt, Staatsbeihilfen für das ungarische Atomkraftwerk Paks II zu genehmigen. 

Der Gerichtshof erklärte den Beschluss der Kommission über die Genehmigung der Beihilfen Ungarns für den Bau von zwei Kernreaktoren am Standort des Atomkraftwerks Paks für nichtig.

Das Gericht erklärte, Österreich habe zu Recht argumentiert, dass die Kommission hätte prüfen müssen, ob die Direktvergabe des Auftrags für den Bau der zwei neuen Kernreaktoren an ein russisches Unternehmen mit den vergaberechtlichen Vorschriften der Union vereinbar sei.

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