EU verklagt Österreich wegen Auftragsvergabe an Staatsdruckerei

Die Europaflagge weht vor einem modernen Gebäude.
Der Druck von Pässen hätte ausgeschrieben werden müssen. Auch Klage wegen Führerscheinvorschriften.

Die EU-Kommission verklagt Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der direkten Auftragsvergabe von Dienstleistungen im Bereich Sicherheitsdruck an die Staatsdruckerei. Seit 2000 haben die österreichischen Behörden Aufträge für den Druck amtlicher Dokumente, darunter Pässe und Führerscheine, direkt an die private Staatsdruckerei vergeben, kritisierte die Brüsseler Behörde am Donnerstag.

Dabei seien diese Dienstleistungen nicht im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens dem öffentlichen Wettbewerb ausgesetzt worden. Österreich habe keine ausreichenden Gründe angegeben, die rechtfertigen würden, warum bei dem Druck dieser Dokumente nicht geltende EU-Rechtsvorschriften zu befolgen wären, kritisierte die Kommission.

Eine Direktvergabe von Aufträgen für Sicherheitsdruckdienstleistungen an ein privates Unternehmen, ohne eine öffentliche Ausschreibung, verstoße gegen die EU-Rechtsvorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe, so die Kommission weiter. Ziel dieser Rechtsvorschriften sei es, gerechte Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen und den öffentlichen Auftraggebern und Steuerzahlern ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis zu bieten.

Die EU-Kommission hatte bereits im Juli 2014 Österreich zu einer Änderung seiner rechtlichen Bestimmungen aufgefordert. Da Österreich keine Maßnahmen ergriffen habe, sei von der EU-Kommission nunmehr die Klage vor dem EuGH beschlossen worden.

Klage wegen Führerscheinvorschriften

Die EU-Kommission hat Österreich zudem verklagt, weil es die Führerscheinvorschriften der EU nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe. Wie die Brüsseler Behörde am Donnerstag mitteilte, hätten Österreich und Deutschland in einigen Fällen den Inhabern bestimmter Lkw- oder Busführerscheine nicht ordnungsgemäße Berechtigungen erteilt.

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