EU: Verfahren gegen Polen wegen Richter-Pensionierung

Ein Gesetz sieht vor, dass oberste Richter in Polen schon mit 65 statt 70 in den Ruhestand müssen - EU-Kommission besorgt.

Wegen der geplanten vorzeitigen Pensionierung von Richtern am Obersten Gericht in Polen hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Dies teilte ein Sprecher am Montag in Brüssel mit. Angesichts der bevorstehenden Durchsetzung der Maßnahme sehe die Kommission Dringlichkeit. Polen habe einen Monat Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben.

65 statt 70

Ein bereits im April in Kraft getretenes Gesetz in Polen sieht vor, dass oberste Richter nach dem 3. Juli bereits mit 65 statt bisher 70 Jahren in den Ruhestand gehen müssen. Die Regelung trifft rund ein Drittel der Richterschaft. Wer im Amt bleiben will, muss dies bei Staatspräsident Andrzej Duda beantragen. Kritiker befürchten, dass nicht genehme Richter auf diese Weise vorzeitig entfernt werden könnten.

EU-Kommission: Umbau der Justiz

Die EU-Kommission erhebt bereits seit mehr als zwei Jahren Bedenken gegen den Umbau der Justiz durch die rechtskonservative Regierung in Polen. Im Dezember hatte sie erstmals überhaupt ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge wegen möglicher Gefährdung von EU-Grundwerten gegen Polen gestartet.

Warschau: "Einmischung"

Die rechtskonservative Führung in Polen blieb im Streit mit der EU am Montag vorerst hart. Das neue Brüsseler Vertragsverletzungsverfahren werde zur grundsätzlichen Klärung vor dem Europäischen Gerichtshof landen, kündigte Vizeaußenminister Konrad Szymanski am Montag in Warschau an.

Der EuGH solle über "die Grenzen der Einmischung des Gemeinschaftsrechts in die Autonomie der EU-Mitglieder in ihrem Justizwesen" entscheiden, sagte er laut der Agentur PAP.

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