Endgültig grünes Licht für Euro-Rettungsschirm
Der permanente Euro-Rettungsschirm ESM kann aufgespannt bleiben. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag Klagen gegen den ESM endgültig zurückgewiesen.
Die Kläger hatten argumentiert, mit dem ESM werde die im Grundgesetz verankerte Budgethoheit des Bundestages untergraben. Die Verfassungsrichter sehen das anders. „Trotz der eingegangenen Verpflichtungen bleibt die Haushaltsautonomie des Deutschen Bundestags hinreichend gewahrt“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass Deutschland rechtzeitig und vollständig zahlen könne, wenn weiteres Kapital nachgeschossen werden muss. Und der Bundestag müsse der Ort bleiben, an dem eigenverantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entschieden werde – auch im Hinblick auf europäische Verbindlichkeiten.
Mit mehr als 37.000 Beschwerdeführern, darunter Rechtsprofessoren, Ökonomen, Abgeordnete und der Verein „Mehr Demokratie“ war dies die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte des Gerichts.
Die deutsche Regierung sieht sich durch das Urteil, der ESM stehe im Einklang mit dem Grundgesetz, bestätigt. Finanzminister Wolfgang Schäuble dazu: „Das stärkt Glaubwürdigkeit und schafft Vertrauen.“
Einen Teil des Verfahrens hatten die Richter schon früher abgetrennt und im Jänner dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dabei geht es darum, ob die EZB mit ihrem umstrittenen Anleihen-Kaufprogramm innerhalb ihrer Kompetenzen geblieben ist. Diese Frage ist weiter offen.
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