Donald Trump erhielt wegen "Sturm aufs Kapitol" Brief von Bundesgericht

Donald Trump erhielt wegen "Sturm aufs Kapitol" Brief von Bundesgericht
Ex-Präsident erklärte auf seiner Plattform Truth Social, er habe einen Brief erhalten, wonach er vor dem Bundesgericht erscheinen müsse.

Wegen der laufenden Ermittlungen rund um die Ausschreitungen im Anschluss an die US-Präsidentschaftswahl 2020, die am 3. Jänner 2021 im sogenannten "Sturm auf das Kapitol" gipfelten, droht Ex-Präsident Donald Trump nun unmittelbar eine Anklage durch das Bundesgericht der Vereinigten Staaten.

Auf seiner eigenen Social-Media-Plattform Truth Social  erklärte Trump, er habe einen sogenannten "target letter" erhalten - einen Brief, der ihn informierte, dass er das Ziel der Untersuchung von Sonderermittler Jack Smith ist, die sich mit Trumps Bemühungen beschäftigt, die Präsidentschaftswahl von 2020 zu kippen.

Trumps genauer Wortlaut:

"Der verrückte Jack Smith, der Staatsanwalt im Dienste von Joe Bidens Justizministerium, schickte mir einen Brief (schon wieder am Sonntagabend!), in dem stand, dass ich das ZIEL der Ermittlungen der Grand Jury zum 6. Januar bin, und gab mir nur sehr knappe 4 Tage Zeit, um vor der Grand Jury auszusagen. Das bedeutet in den meisten Fällen eine Verhaftung und Anklage."

Was ist ein "Target letter" und was bedeutet er für Trump?

Als "target letter" wird eine Mitteilung von Bundesanwälten an eine Einzelperson bezeichnet, die Gegenstand einer strafrechtlichen Untersuchung ist. In dem Fall von Donald Trump bedeutet das, dass die Ermittler bei der Untersuchung der Präsidentschaftswahl 2020 mit dem anschließenden "Sturm auf das Kapitol" ihr Hauptaugenmerk auf die Handlungen des Ex-Präsidenten Trump richten.

Ein target letter ist das deutlichste Zeichen dafür, dass Sonderermittler Jack Smith kurz davor ist, eine Anklage gegen Trump zu beantragen, auch wenn noch nicht klar ist, mit welchen konkreten Vorwürfen er letztendlich konfrontiert sein könnte.

Trump wurde demnach die Möglichkeit angeboten, noch diese Woche vor dem Bundesgericht eine Stellungnahme abzugeben. Dass der 77-Jährige das Angebot annimmt, gilt als unwahrscheinlich.

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