Waffenkurier für Pariser Anschläge legte Geständnis ab

Ein Angeklagter sitzt im Gerichtssaal, während Fotografen und ein Anwalt anwesend sind.
Der Mann aus Montenegro war mit einem Auto voll Waffen auf dem Weg Richtung Paris in Bayern gestoppt worden.

Ein mutmaßlicher Waffenkurier, der mit einem Auto voller Kalaschnikows, Sprengstoff und Handgranaten auf dem Weg nach Paris war, hat vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Der 51 Jahre alte Angeklagte aus Montenegro ließ seinen Anwalt am Freitag mitteilen, er habe von einer größeren Menge von Waffen in seinem Wagen gewusst.

Der Verteidiger betonte beim Prozessauftakt vor dem Münchner Landgericht allerdings auch: „Er wusste nicht, wofür diese dienen sollten.“
Der Mann war wenige Tage vor den Pariser Terroranschlägen im November 2015 von der Polizei aufgegriffen und festgenommen worden. Bezüge zu den dortigen Attentätern fanden die Ermittler aber bis heute nicht.

Urteil Ende nächster Woche

Das Gericht hatte dem 51-Jährigen im Falle eines Geständnisses zuvor eine Freiheitsstrafe von rund vier Jahren in Aussicht gestellt, konkret: zwischen drei Jahren und neun Monaten und vier Jahren und drei Monaten. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und auch der Angeklagte stimmten der Verständigung zu. Das Urteil könnte damit bereits Ende der kommenden Woche gesprochen werden.

Der Mann war am 5. November 2015 mit dem Auto aus Österreich nach Bayern eingereist. Auf der Autobahn 8 bei Rosenheim wurde er von Schleierfahndern kontrolliert. In seinem Leihwagen fanden die Beamten ein immenses Waffenarsenal: Handgranaten, Kalaschnikow-Gewehre, Pistolen, Revolver, Munition und TNT-Sprengstoff samt Zünder. Im Navigationsgerät war eine Adresse in Paris als Ziel eingegeben.

Angeklagt ist der Saisonarbeiter unter anderem wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, der Angeklagte sei aufgrund der Art und der Menge der Waffen davon ausgegangen, dass damit ein terroristischer Anschlag verübt werden sollte - und er habe diese Anschlagspläne fördern und zu deren Verwirklichung beitragen wollen.

Das Gericht meldete in dem Gespräch mit den Prozessparteien allerdings „erhebliche Bedenken“ an, ob der Angeklagte wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt werden kann - da es an der „notwendigen Konkretisierung“ fehle. Um das Verfahren nicht in die Länge zu ziehen und die von der Verteidigung beantragte, aufwendige Ladung von Zeugen aus dem Ausland zu vermeiden, schlug die Kammer dann die genannte Verständigung vor.

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