Pauschale Kopftuch-Verbote illegal
Ein Karlsruher Urteil mit Sprengkraft: Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot bei Lehrkräften ist nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar ist. Das Urteil wurde am Freitag veröffentlicht. Aufgrund einer Computerpanne des Gerichts wurde der Kern des Beschlusses allerdings schon am Donnerstag bekannt. Das berichtet die linke Zeitung taz.
Geklagt hatten zwei muslimische Pädagoginnen aus Nordrhein-Westfalen (NRW), die in der Schule aufgrund ihres Glaubens eine Kopfbedeckung tragen wollten. Eine trug ein klassisches Kopftuch, die andere eine Art Mütze. Damit verstießen sie aber nach Ansicht der Behörden gegen das nordrhein-westfälische Schulgesetz. Dort werden Lehrkräften religiöse "Bekundungen" verboten, die geeignet sind, die Neutralität des Landes und den Schulfrieden zu gefährden. Eine Klägern wurde gekündigt, die andere abgemahnt.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun eben entschieden, dass dieses Verbot "verfassungskonform einzuschränken" ist. Künftig soll keine abstrakte Gefahr für Neutralität und Schulfrieden mehr genügen, vielmehr muss eine "hinreichend konkrete Gefahr" von den jeweiligen Kopftüchern bzw. deren Trägerinnen ausgehen.
Damit kommt das Urteil keiner generellen Kopftucherlaubnis gleich. Sollten Eltern gegen eine muslimische Lehrerin Proteste organisieren, könnte darin eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden gesehen werden – die ein Kopftuchverbot im konkreten Fall doch erlauben würde.
Bundesweite Bedeutung
Mit dem neuen Kopftuch-Urteil korrigiert das Verfassungsgericht seine eigene Rechtsprechung aus dem Jahr 2003. Damals hatte Karlsruhe im Fall der Stuttgarter Lehrerin Fereshta Ludin entschieden, dass auch vorsorgliche Kopftuchverbote möglich seien – wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt. Viele Bundesländer schufen daraufhin entsprechende Kopftuchverbote in ihren Schulgesetzen. Die jüngste Rechtssprechung dürfte nun auch andere Bundesländer betreffen.
Eine weitere Klausel des NRW-Schulgesetzes wurde von den Richtern gänzlich gekippt. Bis jetzt gab es eine Ausnahme vom Verbot religiöser Bekundungen für die "Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen". Diese Privilegierung christlicher Symbole verstoße gegen das Grundgesetz, das Benachteiligungen aus religiösen Gründen verbietet, so die Richter laut taz.
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