Deutschland: Gesetz gegen Gesichtsverhüllung kommt

Thomas de Maiziere
Neuregelung betrifft Beantragung von Ausweisen und Bundesbeamte.

Wer in Deutschland ein Ausweispapier beantragt, darf dabei keinen Gesichtsschleier tragen. Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend das neue Gesetz zur Gesichtsverhüllung. Danach muss der Antragsteller sein Gesicht zeigen, um einen Abgleich mit dem Foto zu ermöglichen. Die Opposition stimmte gegen die Vorlage.

Die Neuregelung sieht außerdem vor, dass Bundesbeamte und Soldaten ihr Gesicht während ihres Dienstes künftig nicht verhüllen dürfen. Ausnahmen soll es nur aus gesundheitlichen Gründen oder zu dienstlichen Zwecken geben - etwa wegen einer Infektionsgefahr oder zum Eigenschutz. Eine Änderung des Bundeswahlgesetzes sieht ein entsprechendes Verbot auch für die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände vor.

"Integration bedeutet auch, dass wir unsere Werte und die Grenzen unserer Toleranz gegenüber anderen Kulturen deutlich machen und vermitteln", erklärte Innenminister Thomas de Maiziere. Das Gesetz ist eine Reaktion auf die Debatte über die islamische Vollverschleierung. Kritiker sprechen von "reiner Symbolpolitik" und gehen von einer äußerst geringen Zahl an Fällen aus.

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