Deutscher Verfassungsschutz darf rechte AfD doch nicht beobachten
Erleichterung bei der rechts-populistischen AfD in Deutschland: Sie gilt nun doch nicht offiziell als potenzielle Bedrohung für die Demokratie. Denn nichts anderes hätte die Entscheidung des Verfassungsschutzes vor wenigen Tagen bedeutet, die gesamte Partei mit ihren rund 32.000 Mitgliedern unter Rechtsextremismus-Verdacht zu stellen.
Doch es kam anders: Die Verfassungsschützer dürfen die gesamte AfD nicht als Rechtsextremismus-Verdachtsfall beobachten – zumindest vorerst nicht. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Freitag entschieden, wie ein Sprecher dem Spiegel bestätigte.
Die Gesamtpartei AfD war Anfang 2019 vom Verfassungsschutz als Prüffall eingestuft worden. Das geschieht dann, wenn eine Organisation nicht eindeutig extremistisch ist, aber „tatsächliche Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen.
Nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung waren im Rahmen der Prüfung noch nicht eingesetzt. Vielmehr sollten die öffentlich wahrnehmbaren Aktivitäten der Partei systematisch ausgewertet werden.
In mehreren Bundesländern steht die AfD bereits unter Beobachtung: in Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen.
In Umfragen bei 9 bis 11 Prozent
Die Alternative für Deutschland (AfD) war 2013 gegründet worden. Ursprünglich führten Kritiker der Euro-Rettungspolitik dort das Wort. Im Laufe der Jahre rückte die Partei stärker nach rechts. Viele der Gründungsmitglieder haben die AfD wieder verlassen.
Nach der Flüchtlingskrise 2015 konnte die AfD bei Wahlen deutlich zulegen. Sie ist inzwischen in allen 16 deutschen Landesparlamenten vertreten und stellt im Bundestag die drittstärkste Fraktion.
Im den ostdeutschen Bundesländern (außer Berlin) kam sie bei Landtagswahlen auf über 20 Prozent. In deutschlandweiten Umfragen notiert sie derzeit mit 9 bis 11 Prozent unter ihrem Bundestagswahlergebnis von 2017 (12,6 Prozent).
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