Deutscher Unions-Fraktionschef: Nur Leute ins Land lassen, die helfen

Deutscher Unions-Fraktionschef: Nur Leute ins Land lassen, die helfen
Ralph Brinkhaus will die Arbeitsmigration "von A bis Z" steuern. Minderjährige Asylsuchende erhalten seltener Schutz in Deutschland.

Der deutsche Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) will die Arbeitsmigration nach eigenen Worten "von A bis Z" steuern. Es dürften "keine Menschen ins Land gelassen werden, die uns nicht nachhaltig weiterhelfen", sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung (Samstagsausgabe). Das neue Einwanderungsgesetz sei ein Beitrag, den Fachkräftemangel zu beheben.

Darauf werde die Unions-Bundestagsfraktion im Gesetzgebungsverfahren streng achten. "Wir werden nicht blauäugig sein." Das Gesetz solle nach fünf Jahren automatisch auslaufen, sagte Brinkhaus. Das sei der Unions-Fraktion ganz wichtig. CDU und CSU wollten "intensiv überprüfen, ob die Regelungen nicht dazu missbraucht werden, um un- oder geringqualifizierte Migranten unter Umgehung des Asylrechts ins Land zu holen".

Brinkhaus wies dem Vorausbericht zufolge darauf hin, dass schon jetzt ein "geduldeter Ausländer einen gefestigten Aufenthaltsstatus in Deutschland erlangen" könne. Er plädierte dafür, an diesem Punkt "die Kriterien klarer zu fassen". Es dürfe weiterhin keinen Automatismus geben, dass ein "geduldeter Ausländer nach einer gewissen Zeit immer einen festen Bleibestatus" bekomme. "Alles andere wäre eine Einladung zu illegaler Migration."

Immer seltener Schutz für Minderjährige

Minderjährige Asylsuchende, die ohne ihre Familie nach Deutschland kommen, bekommen dort immer seltener Schutz. Nur noch 60,3 Prozent der unbegleiteten Schutzsuchenden unter 16 Jahren erhielten in Deutschland zuletzt entweder Flüchtlingsschutz oder einen anderen Status, der sie vor einer Abschiebung bewahrt.

Das geht aus einer Antwort des deutschen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zum Vergleich: Im ersten Quartal 2017 etwa hatten noch 92,9 Prozent in dieser Gruppe Schutz erhalten. Bei der deutlich kleineren Gruppe der unbegleiteten Migranten zwischen 16 und 18 Jahren sieht der Trend ähnlich aus. Der Trend zieht sich mit einer Ausnahme von Quartal zu Quartal durch.

"Die Schutzquoten bei unbegleiteten Flüchtlingskindern gehen zurück, das bedarf einer Erklärung", verlangte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke. Sie verwies darauf, dass die Quote bei afghanischen Flüchtlingskindern deutlich gesunken ist. "Dabei hat sich an der extrem bedrohlichen Sicherheitslage in Afghanistan nichts Grundlegendes geändert."

Die Änderungen könnten sich zumindest teilweise dadurch erklären, dass die Gruppe der minderjährigen Schutzsuchenden heterogener geworden ist. Wenn man die wichtigsten Herkunftsländer der vergangenen Jahre einzeln betrachtet, fällt die Tendenz allerdings ähnlich aus: Nicht nur für unbegleitete Minderjährige aus Afghanistan ist die Schutzquote deutlich gesunken. Das Gleiche gilt für Minderjährige aus Syrien, dem Irak und Somalia. Für Eritreer haben sich die Chancen ein wenig verbessert.

Gleichzeitig suchen immer weniger Kinder und Jugendliche ohne ihre Familie in Deutschland Asyl. Während im ersten Quartal 2017 noch 3.379 Erstanträge auf Schutz gestellt wurden, waren es im zweiten Quartal 2018 nur noch 939. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hatte zuvor ebenfalls über diese Tendenz berichtet, allerdings unter Bezug auf Zahlen der Jahre 2017 und 2016.

Ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs vom April zum Familiennachzug für Angehörige minderjähriger Flüchtlinge hat unterdessen noch keinerlei Auswirkungen auf die Praxis in Deutschland. Die obersten Richter der EU hatten mit Blick auf einen Fall aus den Niederlanden entschieden, dass für das Recht auf Familiennachzug das Alter von Flüchtlingen bei der Einreise in die Europäische Union und bei der Stellung des Asylantrags entscheidend ist. Wer während des Verfahrens volljährig wird, dürfe nicht benachteiligt werden, entschieden die Richter.

Das Auswärtige Amt hatte im Vorfeld des Urteils erklärt, ein Anspruch darauf, die Eltern nach Deutschland nachzuholen, gelte nur bis zum Eintritt der Volljährigkeit. Das deutsche Innenministerium schreibt in seiner Antwort auf die Anfrage der Linksfraktion nach Konsequenzen des Urteils nun: "Die Bundesregierung befindet sich hierzu derzeit in der Abstimmung." Jelpke nannte das "besorgniserregend". Die Regierung verletze das EU-Recht und das Kindeswohl.

 

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