Demos gegen Corona-Politik dürfen in Berlin stattfinden

Demos gegen Corona-Politik dürfen in Berlin stattfinden
Oberverwaltungsgericht Berlin bestätigte in zweiter Instanz, dass das Verbot der Berliner Polizei keinen Bestand hat

Der umstrittene Demonstrationszug sowie die Kundgebung gegen die Corona-Politik dürfen am Samstag in Berlin stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin bestätigte am frühen Samstagmorgen in zweiter Instanz, dass das Verbot der Berliner Polizei keinen Bestand hat. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig.

Das Land Berlin wollte zuvor die Genehmigung der für Samstag geplanten Demonstration von Gegnern der Corona-Auflagen nicht hinnehmen. Die Polizeibehörde hatte deshalb das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin angerufen.

Am Freitag hatte das Verwaltungsgericht das generelle Demonstrationsverbot gekippt und die Großdemonstration unter mehreren Auflagen zugelassen. So müssen die Veranstalter für die Einhaltung der Sicherheitsabstände sorgen und entsprechende Lautsprecherdurchsagen machen. Um die Bühne müssen weiträumig Absperrgitter errichtet werden, auch um die Videoleinwände, die das Bühnengeschehen übertragen, wurden Absperrgitter verfügt. Ein generelles Verbot sei jedoch nicht gerechtfertigt, urteilte das Verwaltungsgericht.

Da nun auch OVG die Versammlung unter strengen Auflagen zulässt, könnten die Veranstalter noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen, um sich gegen die Versammlungs-Auflagen zu wehren. Bisher ist allerdings nicht bekannt, dass sie das beabsichtigen. Dem Land Berlin wäre dagegen der Weg nach Karlsruhe nicht möglich, da es sich als Staatsorgan nicht auf Grundrechte berufen kann.

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