Brexit-Debatte: Notbremse nicht automatisch

Der EU-Gipfel Donnerstagnachmittag beginnt mit den Verhandlungen über das Briten-Abkommen. Damit soll der EU-Austritt beim Referendum verhindert werden (Brexit). Zentral ist die Forderung nach einer "Notbremse" bei Sozialleistungen.
Welche Sozialleistungen darf London kürzen wenn das Abkommen in Kraft tritt?
Kürzungen von Sozialleistungen sind nur für jene EU-Ausländer erlaubt, die neu nach Großbritannien kommen. Gekürzt werden darf ein Beitrag des Staates bei Niedriglöhnen (in work benefits, eine Art Negativsteuer). Großbritannien muss dafür bei der EU-Kommission ansuchen. Premier Cameron will diese Kürzung nicht wie ursprünglich vorgesehen für vier, sondern für sieben Jahre. Die EU ist strikt dagegen.
Darf Großbritannien auch das Kindergeld für EU-Ausländer kürzen?
Ja. Wenn zum Beispiel Kinder eines rumänischen Paares im Heimatland leben, kann das Kindergeld reduziert werden.
Darf auch Österreich das Kindergeld kürzen?
Theoretisch ja, in der Praxis ist es so gut wie ausgeschlossen. Der Grund: Die EU-Kommission muss die Notsituation feststellen. Im derzeit vorliegenden Entwurf steht, dass Länder die beim EU-Beitritt osteuropäischer Länder eine Übergangsfrist für den freien Personenverkehr bekamen, in keiner Notsituation sind. Österreich hat sieben Jahre Übergangsfrist in Anspruch genommen. Deutschland etwa lehnt die Indexierung beim Kindergeld ab, weil befürchtet wird, dass die Kinder dann nachkommen oder die Eltern keinen Anreiz haben, zu den Kindern in das Heimatland zurückzuziehen.
Warum gibt es keinen Automatismus bei der Kürzung von Sozialleistungen?
Weil dafür eine angespannte wirtschaftliche Situation und daraus resultierend eine Überlastung des Sozialsystems nachgewiesen werden muss. Dafür wird es Kriterien geben, die die EU-Kommission ausarbeitet. Die entsprechenden EU-Gesetze werden von Rat und EU-Parlament gemeinsam beschlossen. Um Leistungen zu kürzen, muss es das Okay der Kommission geben.
Kommentare