Berufungsfrist für Genozid-Angeklagten Ratko Mladic verlängert

Ratko Mladic beim Prozess im November 2017.
Ein Einspruch ist nun bis Anfang August möglich. Die vorübergehende Entlassung wurde vom UNO-Tribunal allerdings abgelehnt.

Die Anwälte des bosnisch-serbischen Ex-Militärchefs Ratko Mladic haben nun mehr Zeit um gegen das Urteil des Haager UNO-Tribunals (ICTY), das eine lebenslange Haftstrafe gegen ihn verhängte, in Berufung zu gehen. Der ICTY-Nachfolgemechanismus verlängerte die Frist um zwei Monate auf den 6. August, wie die Tageszeitung Vecernje novosti am Mittwoch berichtete.

Zu Prozessbeginn bereits dement?

Den Antrag, Mladic wegen ärztlicher Behandlung in Belgrad vorübergehend aus dem Gefängnis zu entlassen, lehnte das Gericht allerdings ab. Die Anwälte von Mladic hatten im Februar angekündigt, um die Aufhebung des Urteils kämpfen zu wollen. Sie argumentieren, der heute 76-Jährige sei zum Zeitpunkt des Prozesses bereits dement gewesen und konnte ihm deshalb nicht angemessen folgen.

Mladic war 2011 nach 16 Jahren auf der Flucht in Serbien verhaftet und dem UNO-Tribunal für Kriegsverbrechen im früheren Jugoslawien (ICTY) übergeben worden. Das Gericht in Den Haag befand ihn im November 2017 wegen des Völkermordes in Srebrenica, Vertreibungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Zwangsumsiedlungen sowie Verstößen gegen das Kriegsrecht schuldig.

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