16 syrische Folterüberlebende stellen Strafanzeige in Österreich
Am Montag haben 16 syrische Folterüberlebende zusammen mit Anwälten und Organisationen gegen mehrere syrische Geheimdienstfunktionäre Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht. Dem Chef des syrischen Nationalen Sicherheitsbüros Ali Mamlouk und 23 weiteren Personen werden Folter, Mord, schwere Körperverletzung und Freiheitsentzug vorgeworfen.
Der ehemalige österreichische Spitzendiplomat Wolfgang Petritsch berichtete am Dienstag vor Pressevertretern in Wien, dass das Justizministerium "großes Interesse" an dem Verfahren habe, das unter anderem von einem Österreicher und mehreren ehemaligen Minderjährigen angestrengt wird. Da das Thema eine "wesentliche Community in Österreich" betreffe, erwartet Petritsch "Handlungsbedarf aufseiten der Regierung." Zu diesem Zweck müsse eine spezialisierte Ermittlungseinheit gegründet werden.
Internationaler Haftbefehl
"Wir streben einen internationalen Haftbefehl an", sagte Tatiana Urdaneta Witteck vom Zentrum für die internationale Durchsetzung der Menschenrechte (CEHRI). "Das Leid unserer syrischen Mitbewohner ist unerträglich", so Witteck weiter. Die Gerechtigkeit ermögliche die Aufarbeitung der Traumata der Betroffenen. "Wir haben auch präzise Beweise", sagte sie und verwies auf die Zusammenarbeit mit der Medizinischen Universität Wien, die die Folterspuren untersuche.
"Dieser Tag ist ein wichtiger für alle Opfer in Syrien, nicht nur die 16, die die Anzeige einbrachten", sagte der Rechtsanwalt und Aktivist Mazen Darwish. "Es ist wichtig zu wissen, dass Österreich uns unterstützt und zeigt, dass Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit inakzeptabel sind", fuhr er fort. Dies soll auch Extremismus vorbeugen: "Ohne Gerechtigkeit und Demokratie wird es in Syrien einen neuen IS (Terrormiliz "Islamischer Staat", Anm.) geben", sagte er.
Menschenrechtsanwalt Anwar al-Bunni betonte, dass es sich bei der Anzeige um ein "Signal an alle Diktaturen" handle. "(Der syrische Präsident, Anm.) Bashar al-Assad glaubt, dass er nicht belangt werden kann", erklärte er. Da die Menschen aus Syrien vor Tod und Folter fliehen würden, sei es auch im Interesse Europas, das Verfahren durchzuführen: "Es geht nicht nur um Syrien, sondern auch um Europa und den Rest der Welt", unterstrich er.
Straftaten in 13 Haftanstalten
Laut Wolfgang Kaleck vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), deren Anwälte den Schriftsatz erarbeitet haben, hat die Anklage, die Straftaten in 13 syrischen Haftanstalten zwischen 2011 und 2017 betrifft, nicht nur symbolischen Wert. "Die Täterkreise registrieren die Anzeigen", erklärte er. "Wir müssen das Netz enger knüpfen, Reisebewegungen nachvollziehen und zugreifen, sobald einer in den Schengen-Raum einreist", fuhr er fort. Er erläuterte, dass "hochrangige Vertreter des syrischen Geheimdienstes" öfters nach Europa kämen. Mamlouk, die "Nummer eins aus unserer Anzeige", habe sich beispielsweise vor kurzem in Italien aufgehalten.
Die Situation in Syrien bezeichnete Kaleck als "Desaster", auch für die internationale Gemeinschaft. Der internationale Strafgerichtshof funktioniere wegen des Vetorechts im UN-Sicherheitsrat nicht und sei in "Schockstarre". Die Aufarbeitung der Straftaten sei besonders wichtig, da man "mit Leichen im Keller keine demokratische Gesellschaft" aufbauen könne. Darum forderte Kaleck auch dazu auf, nach dem Bürgerkrieg mit Assad nicht "zur Tagesordnung" überzugehen.
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