Aus der Redaktion

Im Namen der Republik" hat das Handelsgericht Wien in 1. Instanz eine Klage der Gratiszeitung Österreich abgewiesen. Ich hatte mich darüber lustig gemacht, dass die Schreibweise des Herrn Chefredakteur Fellner, etwa beim EU-Griechenland Gipfel, von der Schaltung eines Inserats des Bundeskanzleramtes beeinflusst war. So lautete die Lobhudelei wörtlich: "Faymann ist die Notoperation der EU geglückt". Es ist ja inzwischen bekannt, dass die Gratiszeitungen besonders viele Regierungsinserate erhalten.
Das Gericht begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass in der Gratiszeitung "tatsächlich ein Inserat geschaltet wurde und die Klägerin (also
Österreich), mit ihrer doch einseitigen Berichterstattung die Reaktion der Beklagten (also des KURIER) herausgefordert hat".
So klar wurde die "journalistische Linie" der Gratiszeitung
Österreich bisher noch in keinem Urteil beschrieben.
Einstweilige Verfügung
Wolfgang Fellner fühlte seine Geschäfte bedroht, als der KURIER enthüllte, wie sehr seine Zeitung von Regierungsinseraten verwöhnt wird. Also begann er eine Kampagne gegen mich, bei der auch gefälschte Dokumente eingesetzt wurden.
Nun hat das Handelsgericht Wien eine Einstweilige Verfügung, zunächst für den Bereich online, erlassen. Es darf bis auf weiteres nicht mehr behauptet werden, ich hätte "ein geheimes Angebot an die ÖBB" gestellt und als KURIER-Chef Lobbying angeboten.
Diese Einstweilige Verfügung soll allen Mut machen, die sich von Fellners journalistischen Methoden einschüchtern ließen. Österreichische Gerichte lassen es nicht zu, dass unwahre Behauptungen veröffentlicht werden. Man kann sich dagegen erfolgreich wehren. Das ist im Einzelfall lästig, aber durchaus effizient und kann künftig Geld sparen.
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