"Anti-Stress-Gesetz" soll Burn-out minimieren

Eine Frau sitzt vor einem Computer und stützt ihren Kopf in die Hand.
Die Sozialpartner sagen den psychischen Belastungen im Job den Kampf an und wollen die Arbeitnehmerschutzbestimmungen verschärfen.


Zwischen 50 und 60 Prozent aller Krankenstände sind auf Stress am Arbeitsplatz zurückzuführen, sagen internationale Studien. Die gesamtwirtschaftlichen Kosten durch verminderte Arbeitsleistung und -produktivität betragen in Österreich bis zu 3,3 Milliarden Euro.

Die Sozialpartner sagen den psychischen Belastungen im Job daher den Kampf an und wollen die Arbeitnehmerschutzbestimmungen in diese Richtung deutlich verschärfen. Konkret werden bei den gesetzlichen Neuerungen, die ab 2013 wirksam werden sollen, die Arbeitgeber stärker in die Pflicht genommen. Sie haben zwar jetzt schon eine Fürsorgepflicht, diese bezieht sich aber vor allem auf physische, nicht auf psychische Belastungen.

Künftig sind Betriebe verpflichtet, die psychischen Belastungen der Arbeit zu erheben, von Experten beurteilen zu lassen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer umzusetzen. Um genau festzustellen, welche Stressfaktoren einwirken, müssen externe Arbeits- und Organisationspsychologen eingesetzt werden.

Auch die Aufgaben der Arbeitsinspektion werden "um den Schutz der Integrität und Würde der Arbeitnehmer" erweitert. Um mehr Kenntnisse über altersgerechte Arbeitsplätze zu erlangen, sollen die Arbeitsmediziner zusätzliche Ausbildungen erhalten. Sie sollen die Betriebe dann mit Information und Beratung unterstützen.

"Es lohnt sich für alle, wenn dieser Entwurf der Sozialpartner so durchkommt, wie er jetzt geplant ist", fasst Alice Kundtner, Leiterin des Sozialbereichs bei der Arbeiterkammer (AK), zusammen.

Die Beschäftigten, die Betriebe, und nicht zuletzt die Sozialversicherung würden vom besseren Arbeitnehmerschutz profitieren.

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