Amtsverlust: Schärfere Regeln

Zwei Männer in Anzügen wirken nachdenklich.
Josef Cap sprach sich für einen automatischen Verlust des Amtes bei unbedingter Haftstrafe aus. Auch die Opposition ist für schärfere Bedingungen.

Politiker sollen im Falle ihrer Verurteilung zur einer unbedingten Haftstrafe automatisch ihr Amt verlieren. Das sei gemeinsamer Standpunkt von SPÖ und ÖVP, sagte SPÖ-Klubobmann Josef Cap am Samstag in der Ö1-Radioreihe "Im Journal zu Gast". Cap zeigte sich zuversichtlich, dass die neuen Regeln für den Amtsverlust von Politikern im Falle von gerichtlichen Verurteilungen nach dem Sommer beschlossen werden. Sein ÖVP-Kollege Karlheinz Kopf hatte am Freitag bereits ebenfalls dafür plädiert, dass bei einem Vorsatzdelikt ein automatischer Amtsverlust die Folge sein sollte. Derzeit liegt die Grenze für den Amtsverlust bei zwölf Monaten unbedingt.

Auch die Opposition bekräftigte am Samstag in Ö1 ihre Zustimmung zu schärferen Regeln. Der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser schlägt vor, dass bei jeder unbedingten Haftstrafe jedenfalls der Amtsverlust eintritt und bei allen bedingten Haftstrafen ab sechs Monaten." Unterscheiden will er zwischen einer vorsätzlichen Tat und einer fahrlässigen, bei einem Unfall etwa wäre der Amtsverlust nicht angemessen.

Aber wenn die Straftat mit der Funktion in Zusammenhang steht, bei Korruption, Amtsmissbrauch, solle auch bei geringen bedingten Haftstrafen der Verlust der Abgeordnetentätigkeit eintreten. Auch der BZÖ-Abgeordnete Rainer Widmann will das Delikt berücksichtigen und fordert hartes Durchgreifen, wenn "das Amt krass missbraucht worden ist, gerade auch bei Regierungsfunktionen, wo es um Steuergeld geht, um Aufträge, um Schmiergeld". Der stellvertretende FPÖ-Chef Norbert Hofer will gleichzeitig mit den Regeln für Politiker auch das Beamtendienstrecht verschärfen, weil beide im Rahmen ihrer Tätigkeit Verantwortung für die öffentliche Hand haben.

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