Schweizer Bundesgericht wies Rio-Ansuchen Isinbajewas ab

Eine Frau steht an einem Rednerpult und wischt sich eine Träne aus dem Gesicht; im Hintergrund die russische Flagge.
Das Schweizer Bundesgericht hat am Montag in Lausanne die Gesuche der russischen Stabhochspringerin Jelena Isinbajewa und des Hürdensprinters Sergei Schubenkow auf Einstweilige Verfügung abgewiesen. Das Duo wollte damit seine Teilnahme an den Olympischen Spielen erwirken. Zuvor hatten das Oberste Sportgericht (CAS) und der Leichtathletik-Weltverband (IAAF) das Startrecht für Rio verweigert.

Das Bundesgericht wies das Ansuchen unter anderem ab, weil die Exekutive des IOC am 24. Juli die Bedingungen definiert hatte, unter denen russische Sportler gestützt auf die Entscheide der entsprechenden internationalen Sportverbände an den Olympischen Spielen in Brasilien teilnehmen können.

Die IAAF habe den Kreis der zuzulassenden russischen Leichtathleten bereits definitiv bestimmt, und das Prüfungskomitee des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) habe die definitive Liste der zugelassenen russischen Sportler am 4. August veröffentlicht. Änderungen seien deshalb nicht mehr möglich, lautete eine Begründung der Richterin.

Die beiden Sportler hätten überdies nicht hinreichend glaubhaft gemacht, dass sie eine der vom IOC gestellten Anforderungen für eine Zulassung an die Olympischen Spiele erfüllen würden.

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