Schweizer Bundesgericht wies Rio-Ansuchen Isinbajewas ab
Das Bundesgericht wies das Ansuchen unter anderem ab, weil die Exekutive des IOC am 24. Juli die Bedingungen definiert hatte, unter denen russische Sportler gestützt auf die Entscheide der entsprechenden internationalen Sportverbände an den Olympischen Spielen in Brasilien teilnehmen können.
Die IAAF habe den Kreis der zuzulassenden russischen Leichtathleten bereits definitiv bestimmt, und das Prüfungskomitee des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) habe die definitive Liste der zugelassenen russischen Sportler am 4. August veröffentlicht. Änderungen seien deshalb nicht mehr möglich, lautete eine Begründung der Richterin.
Die beiden Sportler hätten überdies nicht hinreichend glaubhaft gemacht, dass sie eine der vom IOC gestellten Anforderungen für eine Zulassung an die Olympischen Spiele erfüllen würden.
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