Welche gesetzlichen Ausnahmen gelten für Rennräder?
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© Kurier/Gerhard Deutsch
Eine Frage der Mobilität
Für den Gesetzgeber darf ein Rennrad nicht mehr als 12 kg schwer sein, muss einen „Rennlenker“ haben und einen Felgendurchmesser von mindestens 630 mm bei einer Felgenbreite von 23 mm. Im Gegensatz zu normalen Rädern muss ein Rennrad weder Beleuchtung oder Reflektoren noch eine Warneinrichtung haben. Bei Trainingsfahrten muss nicht der Radweg benützt werden und auch das Nebeneinanderfahren ist hier erlaubt.
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