Warum man Steinschlagschäden rasch reparieren lassen sollte

Warum man Steinschlagschäden rasch reparieren lassen sollte
ÖAMTC rät zu schnellem Handeln. Eine Sichtbehinderung kann als schwerer Mangel nach §57a eingestuft werden und dann gibt es auch kein Pickerl mehr.

Zusammenfassung

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  • Schnelle Reparatur von Steinschlagschäden verhindert teure Scheibenwechsel und Sichtbehinderungen.
  • Steinschlagpflaster als Erste Hilfe schützt vor Schmutz und Nässe, schnelle Reparatur bleibt wichtig.
  • Reparaturen verursachen 80% weniger CO2-Ausstoß als der Austausch der Windschutzscheibe.

Saisonal bedingt liegt auf den Straßen aktuell viel Streusplitt, der bei höheren Geschwindigkeiten beträchtliche Steinschläge auf der Windschutzscheibe verursachen kann. "Auch aus einem kleinen 'Pecker' kann durch eindringende Nässe und Temperaturschwankungen schnell ein Sprung quer über die Scheibe werden. 

Wer rasch reagiert, kann einen teuren Scheibentausch oft noch verhindern", weiß ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Abzuwarten, bis kein Streusplitt mehr auf den Straßen liegt, sodass sich die Reparatur auch wirklich "auszahlt", ist jedenfalls eine schlechte Idee: "Ist die Windschutzscheibe einmal beschädigt, sollte man schnell handeln", so der Experte.

Als Erste Hilfe eignen sich Steinschlagpflaster. Am besten hat man für den Fall der Fälle immer eines im Auto vorrätig. "Auf die Bruchstelle geklebt, verhindert das Pflaster vorerst, dass Schmutz und Nässe in den Steinschlag eintreten oder sich ein Riss bildet", erklärt der ÖAMTC-Technikexperte. Mit der Vereinbarung eines Reparaturtermins sollte man dennoch nicht allzu lange warten. 

In manchen Fällen aber bewahrt auch eine zeitnahe Reparatur nicht mehr vor einem nötigen Tausch der Windschutzscheibe. "Befindet sich der Steinschlag am Rand der Scheibe, ist eine Reparatur aus technischer Sicht nur eingeschränkt möglich", betont der ÖAMTC-Technikexperte und hält weiters fest: " Hat sich aufgrund eines Steinschlags bereits ein Riss gebildet, kann die Festigkeit der Scheibe beeinträchtigt sein und eine Reparatur ist auch nicht mehr möglich." 

Liegt der Steinschlag etwa im Sichtfeld des Fahrers und es bleibt auch nach der Reparatur eine Sichtbehinderung bestehen, ist das besonders nachteilig: "Das ist ein schwerer Mangel nach §57a – bei der nächsten Überprüfung wird in so einem Fall kein Pickerl mehr ausgestellt", warnt Steffan Kerbl. "Ein Scheibentausch ist dann unumgänglich." Auch Risse oder Sprünge bei Scheinwerfern und Blinkern gelten als schwere Mängel nach §57a. Blinker und Scheinwerfer dürfen allerdings nicht mit Harz repariert werden, sie müssen immer getauscht werden. Das Harz würde für eine veränderte Lichtverteilung sorgen und das wäre problematisch.

Übrigens: Laut einer Studie von Carglass verursacht eine Reparatur einer Windschutzscheibe 80 Prozent weniger CO2-Ausstoß im Vergleich zum Einbau einer neuen Scheibe. Demnach entstehen bei der Produktion und dem Einbau einer neuen Frontscheibe durchschnittlich 82,3 Kilogramm CO2 unter Berücksichtigung der Verwertung des Glasabfalls und der Lieferwege. Im Gegensatz dazu werden bei der Reparatur nur 16,4 Kilogramm CO2 freigesetzt.

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