Parkstrafe für das Christkind

Voraussichtlich im ersten Halbjahr 2014 wird innerhalb der EU die grenzüberschreitende Strafverfolgung Realität. Österreich hat die entsprechende Richtlinie bereits umgesetzt. Ein Datenaustausch findet nur mit jenen Staaten statt, die sie ebenfalls umgesetzt haben.
Wer am 24. Dezember noch schnell etwas besorgen will, sollte genau schauen, wo er das Auto parkt - die Parkregeln gelten auch zu Weihnachten.

Wenn es um die Parkraumbewirtschaftungen geht, ist Wien konsequent. Da wird einem nichts geschenkt, auch nicht zu Weihnachten. Denn am 24. Dezember gelten jene Regeln, die für jeden anderen Samstag im Jahr gelten: In den Zonen rund um Geschäftsstraßen, Bahnhöfe und Spitäler - überall, wo entsprechende Schilder stehen - müssen Parkscheine ausgefüllt werden. Auch die Anrainerparkplätze (in den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 12, 15 und 20 gibt es zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze) dürfen 24/7 ausschließlich von Anwohnern benutzt werden. 

Seit 1. März 2022 gilt in ganz Wien die flächendeckende Kurzparkzone. Aus der Parkraumüberwachung heißt es auf KURIER-Anfrage, dass keine Auffälligkeiten hinsichtlich der Beanstandungszahlen erkennbar sind. Die neu hinzugekommenen Bezirke und Bereiche würden ausnahmslos im generellen bisherigen Wien-Schnitt liegen. Im Juli 2021 wurden zum Beispiel  94.191 Organmandate ausgestellt, im Juli 2022 waren es 103.532 Organmandate (Mandate der Parkraumüberwachung, als auch der Polizei).

Wohin die Einnahmen aus den Parkstrafen fließen? Sie sind zweckgewidmet und fließen zum großen Teil in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, wie zum Beispiel aktuell in den Ausbau der U2/U5

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