Namensrechts-Streit: Ferrari darf nun doch wieder "Testarossa" verwenden

Zusammenfassung
Ferrari darf seinen legendären Modellnamen „Testarossa“ auch weiterhin exklusiv nutzen. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat der italienische Sportwagenhersteller vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg einen wichtigen Sieg errungen. Das Urteil hat nicht nur juristische, sondern auch symbolische Bedeutung – denn mit dem Namen „Testarossa“ verbindet sich ein Stück Ferrari-Geschichte, das nun offiziell geschützt bleibt.
Der Name Testarossa sorgt bei Autokennern für einen roten Kopf – eine Ikone für italienisches Design und den Glanz der 80er-Jahre. Nun darf Ferrari die Rechte an der legendären Modellbezeichnung behalten: Ein EU-Gericht hat entschieden, dass die Marke weiterhin exklusiv dem Sportwagenhersteller aus Maranello gehört. Damit geht ein jahrelanger Rechtsstreit zu Ende. Das EU-Gericht in Luxemburg entschied zugunsten des traditionsreichen italienischen Sportwagenherstellers und hob damit ein früheres Urteil der EU-Markenbehörde auf, die dem Unternehmen zwischenzeitlich die Rechte am Namen aberkannt hatte.
Auslöser für den Rechtsstreit war ein deutsches Unternehmen, das die Rechte am Namen „Testarossa“ für eigene Produkte, darunter Fahrräder und Spielzeug, beanspruchte. Die EU-Markenbehörde hatte Ferrari vorgeworfen, die Marke über Jahre hinweg nicht ausreichend genutzt zu haben, da zwischen 2010 und 2015 keine Neufahrzeuge unter dem Namen verkauft wurden. Nach EU-Recht kann eine Marke verfallen, wenn sie über einen Zeitraum von fünf Jahren nicht "ernsthaft genutzt" wird.
So gewann Ferrari
Ferrari argumentierte, dass der Name „Testarossa“ weiterhin aktiv verwendet wurde – etwa durch den Verkauf von Ersatzteilen, durch Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Pflege von Gebrauchtfahrzeugen sowie durch Lizenzverträge für Miniaturmodelle und Merchandising-Produkte. Das EU-Gericht folgte dieser Argumentation und stellte fest, dass auch der Handel mit gebrauchten Fahrzeugen sowie die Vermarktung des Namens in anderen Formen eine relevante Nutzung darstellt. Der Marke komme aufgrund ihres ikonischen Status eine fortdauernde wirtschaftliche Bedeutung zu – unabhängig davon, ob Neufahrzeuge unter dem Namen produziert würden.

Der Testarossa (Mitte) zählt zu den namhaftesten Ferrari-Modellen.
Testarossa: 1984-1986
Für Ferrari bedeutet das Urteil nicht nur den Erhalt eines weltweit bekannten Markennamens, sondern auch die Sicherung einer wichtigen historischen Identität. Der Testarossa zählt zu den berühmtesten Sportwagen der Firmengeschichte. Produziert zwischen 1984 und 1996, wurde er durch sein Design mit seitlichen Lamellen, den breiten Proportionen und dem Zwölfzylinder-Mittelmotor zu einer Ikone der 1980er-Jahre. Insgesamt wurden über 9.900 Exemplare des Testarossa und seiner Weiterentwicklungen gefertigt – für ein Ferrari-Modell mit V12-Motor eine bemerkenswert hohe Stückzahl. Bis heute zählt der Wagen zu den begehrtesten Klassikern der Marke und wird auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu hohen Preisen gehandelt.
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