Lieferdienste: Warum die E-Mopeds von den Straßen verschwinden werden

Das Gesetz schärft bei E-Fahrzeugen nach. Sogenannte E-Mopeds trifft es hart, ein Experte sagt: "Sie werden im Müll landen". Sonderregelung für Seniorenfahrzeuge.
Gothenburg, Sweden - March 26, 2022: Foodora delivery man driving to delivery address

Sie liefern Essen und fahren dabei kreuz und quer durch die Stadt. Auf Radwegen, in Fußgängerzonen, auf Straßen und durch Parks. Lieferdienste wie Foodora oder Lieferando benützen sogenannte „E-Mopeds“ für ihre Dienstleistung, das sind elektrische Roller, die bis 25 km/h schnell fahren und bisher keinen Auflagen unterlagen.

Damit ist ab 1. Oktober Schluss: Diese Gefährte gelten dann nicht mehr als Fahrräder, sondern werden ins Kraftfahrgesetz überführt. Heißt: Sie brauchen dann eine offizielle Anmeldung, eine Nummerntafel und eine Haftpflichtversicherung. Und sie dürfen dann nicht mehr auf Radwegen oder Gehwegen unterwegs sein, sondern müssen die Straße benützen, samt der Einhaltung ihrer Regeln. Für Seniorenfahrzeuge gibt es eigene Regeln.

Das Ende der E-Mopeds

Das werde auch das Ende dieser Fahrzeug-Gattung sein, ist der ÖAMTC-Jurist sicher. „Diese Fahrzeuge werden dann wohl gänzlich aus dem Straßenbild verschwinden, weil die meisten gar nicht zulassungsfähig sind“, sagt Matthias Wolf vom ÖAMTC. Die sogenannten E-Mopeds seien meist Fabrikate aus China, ohne Unterlagen und ohne Papiere. „Das sind Gefährte, die einfach im Internet bestellt werden – sie sind billig und kommen ohne Dokumente – aber diese Dokumente braucht man für die Anmeldung.“

Was das für Essenslieferdienste künftig bedeute?

Dass ihre Fahrer auf Fahrräder ausweichen müssen oder auf E-Bikes (beide sind ohne Führerschein verwendbar). Oder sie tauschen das „E-Moped“ gegen ein echtes Moped (mit der roten Nummerntafel, 50 ccm, fährt bis 50 km/h) oder gegen ein 125ccm-Motorrad oder noch stärker. Für diese Mopeds und Motorräder gelten Führerschein-Bestimmungen, Helmpflicht, Anmelde- und Nummerntafelpflicht sowie eine Versicherungspflicht.

Senioren nicht betroffen

Befürchtungen, dass die neue Regelung für E-Mopeds auch andere kleine Fahrzeuge betreffen könnte, sind nicht eingetreten. „Der Gesetzestext achtet darauf, dass sogenannte Seniorenfahrzeuge nicht unter dieser Regelung fallen. Denn: „Seniorenfahrzeuge sind drei- oder vierrädrige Elektrofahrzeuge mit Sitz, die auch 25 km/h schnell fahren, aber explizit nicht in das neue Gesetz miteinbezogen werden“, sagt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. Die Regelung der Anmeldung gelte ausschließlich für zweirädrige Kleinkrafträder, die man so unter Kontrolle bringen will.

46-223045911

Matthias Wolf, ÖAMTC-Jurist

Scooterfahren soll sicherer werden - die neuen Gesetze

Was in der jüngsten, 36., Novelle der Straßenverkehrsordnung noch beschlossen wurde? 
Einiges:

– E-Scooter-Fahrern ist es ab 1. Mai nicht mehr erlaubt, Gegenstände oder Personen mitzunehmen (kein Fahren zu zweit mehr).

– Für E-Scooter-Fahrer wird die Alkoholgrenze von 0,8 auf 0,5 Promille herabgesetzt.

– Jugendliche unter 16 Jahre haben auf E-Scootern ab 1. Mai eine Helmpflicht.

– Auf E-Scootern sind Blinklichter und Klingel künftig verpflichtend.

– Auch für E-Bikes gilt künftig eine Helmpflicht für Kinder, allerdings nur bis zum 14. Lebensjahr.

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