Lieferdienste: Warum die E-Mopeds von den Straßen verschwinden werden
Sie liefern Essen und fahren dabei kreuz und quer durch die Stadt. Auf Radwegen, in Fußgängerzonen, auf Straßen und durch Parks. Lieferdienste wie Foodora oder Lieferando benützen sogenannte „E-Mopeds“ für ihre Dienstleistung, das sind elektrische Roller, die bis 25 km/h schnell fahren und bisher keinen Auflagen unterlagen.
Damit ist ab 1. Oktober Schluss: Diese Gefährte gelten dann nicht mehr als Fahrräder, sondern werden ins Kraftfahrgesetz überführt. Heißt: Sie brauchen dann eine offizielle Anmeldung, eine Nummerntafel und eine Haftpflichtversicherung. Und sie dürfen dann nicht mehr auf Radwegen oder Gehwegen unterwegs sein, sondern müssen die Straße benützen, samt der Einhaltung ihrer Regeln. Für Seniorenfahrzeuge gibt es eigene Regeln.
Das Ende der E-Mopeds
Das werde auch das Ende dieser Fahrzeug-Gattung sein, ist der ÖAMTC-Jurist sicher. „Diese Fahrzeuge werden dann wohl gänzlich aus dem Straßenbild verschwinden, weil die meisten gar nicht zulassungsfähig sind“, sagt Matthias Wolf vom ÖAMTC. Die sogenannten E-Mopeds seien meist Fabrikate aus China, ohne Unterlagen und ohne Papiere. „Das sind Gefährte, die einfach im Internet bestellt werden – sie sind billig und kommen ohne Dokumente – aber diese Dokumente braucht man für die Anmeldung.“
Was das für Essenslieferdienste künftig bedeute?
Dass ihre Fahrer auf Fahrräder ausweichen müssen oder auf E-Bikes (beide sind ohne Führerschein verwendbar). Oder sie tauschen das „E-Moped“ gegen ein echtes Moped (mit der roten Nummerntafel, 50 ccm, fährt bis 50 km/h) oder gegen ein 125ccm-Motorrad oder noch stärker. Für diese Mopeds und Motorräder gelten Führerschein-Bestimmungen, Helmpflicht, Anmelde- und Nummerntafelpflicht sowie eine Versicherungspflicht.
Senioren nicht betroffen
Befürchtungen, dass die neue Regelung für E-Mopeds auch andere kleine Fahrzeuge betreffen könnte, sind nicht eingetreten. „Der Gesetzestext achtet darauf, dass sogenannte Seniorenfahrzeuge nicht unter dieser Regelung fallen. Denn: „Seniorenfahrzeuge sind drei- oder vierrädrige Elektrofahrzeuge mit Sitz, die auch 25 km/h schnell fahren, aber explizit nicht in das neue Gesetz miteinbezogen werden“, sagt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. Die Regelung der Anmeldung gelte ausschließlich für zweirädrige Kleinkrafträder, die man so unter Kontrolle bringen will.
Matthias Wolf, ÖAMTC-Jurist
Der KURIER fragt bei ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf nach: Wie sind die neuen Regelungen zu E-Moped? Und was bedeutet das für Seniorenfahrzeuge?
KURIER: Was passiert ab 1. Oktober mit den zweirädrigen Kleinkrafträdern (bis 25 km/h), die typischerweise von Essenlieferanten benützt werden? Sollen sie KFZ werden und nicht mehr als Fahrräder gelten?
Matthias Wolf: Die Idee des Gesetzgebers ist, dass zweirädrige Kleinkrafträder zukünftig nicht mehr als Fahrräder sondern als „Mopeds“ gelten – mit Kennzeichen-, Helm- und Zulassungspflicht – und auf der Straße statt dem Radweg fahren sollen.
Sie sollen also vom Radweg weg und ein Kennzeichen erhalten. Welche Probleme gibt es für die Zulassung und warum wird das schwierig?
Die meisten dieser zweirädrigen Kleinkrafträder können nicht zugelassen werden, da es ihnen an den notwendigen Unterlagen (wie etwa COC-Papier) mangelt. Somit werden diese Fahrzeuge weder auf dem Radweg noch auf der Straße, sondern im Müll landen.
Sie sagen also, diese Fahrzeuge werden gänzlich aus dem Straßenbild verschwinden?
Da zweirädrige Kleinkrafträder künftig nicht mehr als Fahrräder qualifiziert werden und zugleich nicht die Voraussetzungen für eine Zulassung als Moped erfüllen, ist ihre Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr faktisch ausgeschlossen. Es ist daher davon auszugehen, dass sie aus dem Straßenbild verschwinden werden.
Womit werden die Essenslieferanten in Zukunft fahren?
Essenslieferanten werden von den zweirädrigen Kleinkrafträdern auf andere Fahrzeuge umsteigen. Am wahrscheinlichsten ist, dass die Pizza zukünftig mit E-Scootern oder E-Bikes zugestellt werden. Denkbar ist aber auch, dass Essenszusteller auf Autos oder Motorräder umsteigen. Ob das nun wirklich eine Verbesserung ist, bleibt dahingestellt.
Fallen 3- oder 4-rädrige Seniorenfahrzeuge, die auch bis 25 km/h schnell fahren, auch in diese Regelung? Müssen sie also auch zugelassen werden, ein Kennzeichen und eine Versicherung haben?
Der Gesetzgeber wollte explizit die zweirädrigen Kleinkrafträder der Klasse L1e-B von den Radwegen verbannen und sie vom Fahrrad zum zulassungspflichtigen Moped machen. Seniorenmobile, elektrische Rollstühle oder Behindertenfahrzeuge mit 3 oder 4 Rädern dürfen weiter wie bisher benützt werden – das heißt sie brauchen keine Zulassung, kein Kennzeichen und auch keine Versicherung.
Scooterfahren soll sicherer werden - die neuen Gesetze
Was in der jüngsten, 36., Novelle der Straßenverkehrsordnung noch beschlossen wurde?
Einiges:
– E-Scooter-Fahrern ist es ab 1. Mai nicht mehr erlaubt, Gegenstände oder Personen mitzunehmen (kein Fahren zu zweit mehr).
– Für E-Scooter-Fahrer wird die Alkoholgrenze von 0,8 auf 0,5 Promille herabgesetzt.
– Jugendliche unter 16 Jahre haben auf E-Scootern ab 1. Mai eine Helmpflicht.
– Auf E-Scootern sind Blinklichter und Klingel künftig verpflichtend.
– Auch für E-Bikes gilt künftig eine Helmpflicht für Kinder, allerdings nur bis zum 14. Lebensjahr.
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