Fahrrad gegen Auto: Was ist ein Dooring-Unfall?

Dooring Unfall
Ein Radfahrer radelt am Radweg zwischen Gehsteig und Parkstreifen mit rund 20 km/h. Zehn Meter vor ihm geht eine PWK-Tür auf. Vollbremsung plus „Köpfler“. Wer ist Schuld?

Für viele Radfahrer ist es eine Horrorvorstellung: Eine sich plötzlich öffnende Autotür. Denn sie bedeutet mit großer Sicherheit einen Sturz.

Dennoch kommt es vor allem im städtischen Bereich immer wider zu Unfällen, weil Autotüren unachtsam geöffnet werden. Dieses "Dooring" kann für die beteiligten Radler enorm gefährlich werden. Und die Gefahr ist reel: Laut Studien bewegen sich im Durchschnitt drei Viertel aller  Radfahrer innerhalb des Türöffnungsbereiches eines Kfz, der ca. 75 cm breiten „Dooring-Zone“. 

Aber: Wer trägt die Schuld? Wann darf die Autotür geöffnet werden und wieviel Abstand müssen Radfahrer halten?

Das Gesetzt ist klar:

§ 23 Abs 4 StVO schreibt laut ÖAMTC vor, dass die Türen eines Fahrzeuges so lange nicht geöffnet werden und auch nicht geöffnet bleiben dürfen, als dadurch andere Straßenbenützer gefährdet oder behindert werden können.

Den Türöffner trifft also immer ein Verschulden, fraglich ist nur, ob den Gegner ein Mitverschulden trifft. Im Eingangs erwähnten Fall gilt ein Alleinverschulden des Türöffnenden.

Doch auch Radler haben Pflichten

Etwa das allgemeine Rechtsfahrgebot. Demnach muss so weit rechts gefahren werden, wie es der Verkehr oder sonstige Hindernisse ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen erlauben. 

Aber Achtung: Entsprechend der höchstgerichtlichen Judikatur kann jedoch ein zu geringer seitlicher Abstand zu einem Mitverschulden führen. 

Nach der Rechtsprechung des Landesverwaltungsgerichts Wien ist die Einhaltung eines Abstands von 1,2 bis 1,8 m zu parkenden Fahrzeugen durchaus vertretbar und wird dadurch nicht gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen.

Eine wichtige Rolle spielt weiters die Geschwindigkeit, mit der der Radler unterwegs ist.

Wie vermeidet man Dooring-Unfälle?

Mittlerweile verfügen manche Autos über Ausstiegswarner. Dennoch darf die Eigenverantwortung nicht unterschätzt werden.

Zusätzlich zum Kontrollblick in den Seitenspiegel sollte vor dem Öffnen der Tür immer ein Blick über die Schulter erfolgen.  Ein Öffnen der Türe mit der türabgewandten Hand erleichtert dies: Bei dem "Holländer Griff" wird die Fahrertür mit der rechten Hand geöffnet, der Oberkörper dreht automatisch nach hinten. 

Kommentare