Körberlgeld

Die NoVA steigt also trotz Umrechnung. Fragt sich, was der Staat jetzt mit den zusätzlichen Einnahmen macht.

Die Ruhe war trügerisch. Dass die Umstellung des Messverfahrens zur Ermittlung des Normverbrauchs höhere -Werte ergeben wird, ist schon lange klar. Dass damit der Staat zu einem  Körberlgeld kommen könnte, weil die auf dem Normwert basierende NoVA automatisch höhere Einnahmen bringt, ebenfalls. Umso erfreulicher war im Vorjahr die Meldung, dass sich das Finanzministerium mit dem Arbeitskreis der Automobilimporteure darauf einigen konnte, ab dem Start der neuen Regelung am 1. September bis zumindest Ende 2019 die NoVA-Sätze  durch Rückrechnung der neuen WLTP- auf die bisherigen NEFZ-Werte zu ermitteln. Und damit auf das Körberlgeld weitgehend zu verzichten, bis man sich auf ein neues Kfz-Besteuerungs-System geeinigt hat.

Leider sieht die Realität jetzt, da es ernst wird,  anders aus. Die von der Europäischen Kommission den Ländern (zu) spät zur Verfügung gestellte und offensichtlich ungenaue Umrechnungsformel bewirkt, dass auch die rückgerechneten NEFZ-Werte bereits spürbar höhere -Werte ergeben. Und sich der Finanzminister – ohne an der Zusage seines Vorgängers etwas ändern zu müssen – über Mehreinnahmen aus der NoVA freuen darf.

So weit, so schlecht für Autokäufer, die mehr Kaufsteuer zahlen müssen, obwohl sich an dem Auto selbst nichts geändert hat – nur die Berechnungsmethode für den Verbrauch. Wenn sich der Staat nun schon nicht wehren kann gegen das Körberlgeld, sollte er  dieses wenigstens für die Autofahrer einsetzen – und  es nicht einfach im Budget versickern lassen.

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