Droht eine Parkstrafe, wenn das Lämpchen der Ladesäule nicht leuchtet?

Das Auto sagt es lädt, doch die Ladesäule leuchtet nicht. Droht eine Parkstrafe?
Ladesäule per App gefunden, angefahren, Auto geparkt und angesteckt. Doch was, wenn die Lampe der Ladesäule nicht leuchtet?
Ein Leser wendet sich mit einer Frage an uns: Er hat sein E-Auto an einer Ladestelle im 3. Wiener Bezirk abgestellt, das Auto angeschlossen und es lädt – allerdings leuchtete die Lampe neben dem Stecker nicht. Es sah also so aus, als würde er "nur parken", obwohl sein Auto lud.
 
Seine Frage nun: Kann man in so einem Fall ein Strafzettel für das Laden erhalten? Auch, wenn – wie er vermutet – nur das Lämpchen defekt war?
Lisa Sophie, Unternehmenssprecherin Wien Energie GmbH, gibt Auskunft.

Vor Start eines Ladevorgangs müssen Kunden darauf achten, dass der Ladepunkt verfügbar und bereit zum Laden ist. Das wird durch ein grünes Licht signalisiert. Nur dann ist der Ladepunkt zum Laden freigegeben. 
 
Was, wenn kein Licht leuchtet?
 
Wenn kein Licht leuchtet, ist der Ladepunkt gesperrt oder defekt. Der Ladepunkt kann in diesem Fall nicht verwendet werden. Entsprechend ist nicht vorgesehen, dass Kunden ihr Fahrzeug an einen Ladepunkt ohne funktionierendes Licht anschließen.
 
Ist ein Ladepunkt defekt und wird trotzdem angesteckt, leuchtet eine rote Warnleuchte auf, sofern kein Ladevorgang stattfindet. Für die Parkraumbewachung ist diese Warnleuchte ausschlaggebend. Leuchtet diese „rot“, signalisiert die Anlage, dass das Auto nicht (mehr) lädt und es kann eine Parkstrafe drohen. 
 
Parkstrafe kann nicht ausgeschlossen werden
 
Sollte trotz defekten Lichts ein Ladevorgang stattfinden, kann aufgrund der fehlenden Freigabe des Ladepunkts laut Benutzungsbedingungen trotzdem eine Parkstrafe nicht ausgeschlossen werden. Ob bei Nachweis des Ladevorgangs (z.B. durch die Rechnung) eine Kulanzlösung erfolgen kann, ist im Einzelfall mit der Parkraumüberwachung zu klären.
 

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