Warum es auch in Österreich evidenzbasierte Legistik braucht

Warum es auch in Österreich evidenzbasierte Legistik braucht
Der Umgang mit der Pandemie hat gezeigt, dass Politiker keine Wissenschaftler sind. Legisten sind sie aber (oft) auch nicht.

Womit sperrt man ein Land juristisch zu? Anfangs war es noch der sogenannte „Lockdown light“, eine Ausgangssperre von 20:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr früh. Ab 17. November galt der „harte Lockdown“. Begriffe, die so in keinem Gesetz, keiner Verordnung zu finden sind, und doch beherrschen sie das gesellschaftliche Leben.

Politiker wollen in Gesetzen politische Inhalte sehen, Legisten müssen diese Inhalte dann sprachlich unterbringen, und zwar schnell. Denn: In Zeiten der Krise ist „keine Zeit“ für langwierige Begutachtungsverfahren.

Evidenzbasierte Legistik, wie sie die Österreichische Gesellschaft für Rechtslinguistik (ÖGRL) schon seit ihrer Gründung fordert, ist Politikern keineswegs ein Grund zur Freude. Rechtstexte, Gesetzesmaterialien, rechtspolitische Diskurse vergleichbar machen? Zu gefährlich. Nicht selten soll schon ein Minister einen Entwurf an Ministerialräte zurückgestellt haben mit dem Verweis, dass die eine oder andere Formulierung so politisch nicht möglich sei. Also zurück damit auf den Schreibtisch.

Alle Rechtsetzung ist „Diskurs“ und die Bedeutung von Diskurs geht weit über die Textsorten „Gesetz“ und „Verordnung“ hinaus; Diskurse sind der wirkungsmächtige Kleister der Normativität und des gesellschaftlichen Handelns, denn ubi societas ibi ius (Wo es Gesellschaft gibt, ist das Gesetz). Was Rechtsunterworfenen tun sollen, wird diskursiv ausverhandelt, muss erst argumentiert und legitimiert werden. Nahezu alle Inhalte können auf diese Weise zu Gesetz werden. Auch der demokratische Rechtsstaat kann sich selbst auf demokratischem Wege abschaffen. Ist Recht nichts als hartgewordene Politik?

Dann gibt es da noch die Auslegung von unterbestimmten Begriffen in Normtexten: bestimmte Orte, öffentliche Orte, epidemiologische Situation, gelindere Maßnahmen, drohender Zusammenbruch, bestimmte Zwecke. Wer gewinnt den Kampf um die Deutungshoheit? Richter, Legisten, oder doch die Politiker?

Verkürzt gesprochen: Sprachsammlungen zeigen Sprachverhalten. Mein vielgeschätzter Fachkollege Friedemann Vogel hat es mit seinem Team vorgemacht: Sie haben das Juristische Referenzkorpus (kurz JuReko) geschaffen, eine Sammlung von ca. 380.000 Texten aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Es reicht von den 1980er Jahren bis in das Jahr 2015. Ein wichtiges Musterprojekt, dem die Rechtlinguistik auch in Österreich mit dem Projekt des „Referenzkorpus österreichischer Rechtssprache“ (RöR) folgt. Viele führende Experten aus dem Bereich der Rechtswissenschaften haben wichtige Impulse gesetzt und aus den verschiedensten Perspektiven u.a. die sogenannte „Corona-Gesetzgebung“ problematisiert. Die Kritik der Experten zeigt: Recht ist auch eine Herrschaft der Begriffe und dies gilt besonders für die Krise. Es gilt die Verwendung dieser Begriffe zu erforschen und die Erkenntnisse dann allen Menschen zugänglich zu machen. Die Zeit ist reif, dass die Angewandte Rechtslinguistik und mit ihr die evidenzbasierte Legistik auch in den Ministerien ankommt. Denn: In Pandemiezeiten hat die Bundesregierung „keine Zeit“ zu verlieren.

Daniel Leisser ist Vorsitzender der Österreichischen Gesellschaft für Rechtslinguistik (ÖGRL).

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