Wahl-Schwindel ist nicht mehr ein Kavaliersdelikt...

... und Aufdecker bleiben trotz „Hidden Agenda“ straffrei. Vier Lehren aus dem strengen Richterspruch zur Hofburgwahl.
Josef Votzi

Josef Votzi

Festspiel-Zeit ist Wanderzirkus-Zeit. Die halbe Regierung ist quer durch Österreich auf Kultur-Tournee. Einer, der überall ganz vorne mit dabei ist, ist das Staatsoberhaupt. Alexander Van der Bellen nutzte gestern die Gelegenheit, um bei der Festspieleröffnung in Salzburg für mehr „Leidenschaft für Europa“ und gegen die „freiwillige Verzwergung“ zu plädieren .

Der Zufall richtet gleichzeitig auch auf ungewohntem Terrain den Scheinwerfer auf den Bundespräsidenten – und auf jene dramatischen Monate, als VdB 2016 nach zermürbendem Wahlmarathon in die Hofburg einzog. Jene „Kronzeugin“ der FPÖ, die die Anfechtung der Stichwahl und damit die Wahlwiederholung losgetreten hatte, stand am Donnerstag vor Gericht. Mit ihr auch jener leitende Beamte, der im Alleingang frühzeitig Stimmen ausgezählt hatte und jene Handvoll Wahlbeisitzer aller Couleurs samt Villachs Bürgermeister, die den Schwindel via gefälschtem Sitzungsprotokoll amtlich beglaubigt hatten.

Auf gewohnt Österreichisch könnte man den augenzwinkernden Umgang mit Gesetzen achselzuckend so abtun: Es gibt keine Hinweise, dass die unbeaufsichtigte Stimmenauszählung zu Manipulationen genutzt wurde. Man wollte den freiwilligen Wahlhelfern doch nur Zeit ersparen. Für einen „Wahlschwindel“ – wie die FPÖ nach verlorener Stichwahl sofort trommelte – gab und gibt es null Indizien oder gar Beweise. Das wussten auch in der FPÖ alle, schließlich haben ihr Funktionäre bei der ungesetzlichen Auszählungs-Praxis stillschweigend mitgemacht. Da Van der Bellen bei der ersten Stichwahl aber mit 30.000 Stimmen nur knapp vor Norbert Hofer lag, witterte FPÖ-Wahlkampfmanager Herbert Kickl die Chance, Norbert Hofer per Wahlanfechtung doch noch zum ersten blauen Bundespräsidenten zu machen.

Gegen Fake News & Demokratie-Verachtung

Die Wahl wurde zu Recht aufgehoben und wiederholt. VdB baute seinen Vorsprung auf 350.000 Stimmen aus.

Das Ergebnis bietet so gleich mehrfach die Chance für die überfällige Weiterentwicklung Österreichs zu einer reifen und erwachsenen Demokratie.

Als schlechter Verlierer „Haltet den Dieb“ zu schreien, obwohl man selber mit drinsteckt, reicht doch nicht, um ein Wahlergebnis umzudrehen.

Ausgerechnet aus Kärnten, wo Kickls Förderer und Buddy Jörg Haider ein finanzielles und moralisches Desaster hinterlassen hatte, kommt nun aber ein wegweisendes Grundsatz-Urteil: Schwindeln bei Wahlen ist kein Kavaliersdelikt.

Die Aufdeckerin des Schlendrians wurde als Einzige der zehn Angeklagten zu Recht freigesprochen: Wer Missstände aufzeigt, soll belohnt und nicht bestraft werden – auch wenn die Person anderes im Sinn hatte oder diese Aktion politisch missbraucht werden könnte.

Und als zentrale Botschaft bleibt: Am Ende zählen allein nachprüfbare Fakten und der gelebte Respekt für demokratische Spielregeln – zumal in Zeiten, in denen Fake News und Demokratie-Verachtung am Vormarsch sind.

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