Teichtmeister-Galgen, Koranverbrennung, Klimakleben: Was darf Protest?

Teichtmeister-Galgen, Koranverbrennung, Klimakleben: Was darf Protest?
Die freie Meinungsäußerung gilt als eines der höchsten Güter der Demokratie - und hat dennoch Grenzen
Andreas Schwarz

Andreas Schwarz

Das Urteil im Fall Florian Teichtmeister ist gesprochen. Das der sogenannten veröffentlichten Meinung und des Volksmundes war es schon lange vorher – und manifestierte sich in Form eines Galgens, aufgebaut vor dem Wiener Landesgericht. Motto, nach einem alten Western-Klassiker: „Hängt ihn höher“. Und weil das Schöffenurteil für seinen Geschmack zu mild ausfiel, schoss der Wiener FPÖ-Chef gleich nach: Die Justiz habe versagt, da „braucht man sich in Zukunft über Selbstjustiz nicht wundern“ …

In Schweden verbrennt Salwan Momika, geflüchteteter irakischer Christ, alle paar Tage einen Koran, und zwar „solange, bis er verboten ist“. Letzteres wird nicht passieren, ein bisschen islamistischer Rache-Terror (und doch noch ein türkisches Njet zum schwedischen NATO-Beitritt) schon eher.

In Wien sind die Klimakleber aus den Österreich-Tourneeferien zurück und vermasseln Taferlklasslern den rechtzeitigen Schulstart, anderen Arzt- und andere Termine mit dem Ziel, einen Autobahn-100er und einiges gegen das „System“ durchzukleben/boxen.

Und allen drei Beispielen ist die eine Frage gemein: Was darf Protest?

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