Fast neun Monate später stellt sich nun heraus, dass diese Hausdurchsuchung rechtswidrig war. Das wurde vom Oberlandesgericht Wien attestiert, nachdem Paul Unterhuber Beschwerde eingelegt hatte. Das ist für die WKStA eine Ohrfeige, letztlich auch eine Blamage. Vor allem, wenn man die Begründung des Gerichts liest: Es hätten sich zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchungen keine bestimmten Anhaltspunkte ergeben, die auf eine Straftat schließen lassen. Vermutungen, vage Hinweise oder Spekulationen würden nicht ausreichen, um so einen harten Ermittlungsschritt zu verantworten. Wobei das nicht nur die WKStA trifft. Genauso muss sich das zuständige Landesgericht fragen, warum der Antrag ohne jegliche kritische Beurteilung durchgewunken worden ist. Ähnlich war es bei der Hausdurchsuchung im Gebäude des ehemaligen Verfassungsschutzes BVT. Auch da war alles sofort genehmigt worden, auch da musste man danach die Rüge des OLG einstecken, dass die Hausdurchsuchung nicht in Ordnung war.
Jetzt müsste eigentlich sofort die Forderung folgen, dass sich Justizministerin Alma Zadić diesmal nicht schützend vor die WKStA stellt, sondern verspricht, dass diese Fehler aufgearbeitet und für die Zukunft beseitigt werden. Solche Ansagen sind vorerst aber ausgeblieben, weil sich kaum jemand mehr bezüglich der WKStA politisch die Finger verbrennen will. Zu aufgeheizt ist das Thema. Zu rasch wird man als Gegner einer unabhängigen Justiz abgekanzelt, wenn man öffentlich Kritik am Vorgehen dieser Anklagebehörde übt.
Dabei würde es unserer Justiz wirklich guttun, alle (partei-)politischen Nebengeräusche einmal auszublenden und diese Fälle sachlich und nüchtern zu durchleuchten. Immerhin geht es da um Grundrechte, die nicht so einfach ohne einen wirklich begründeten Verdacht über Bord geworfen werden dürfen.
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