Weniger Pensionsgeld löst definitiv keine Probleme
Manche Konservative und Wirtschaftstreibende hätten gerne eine Erhöhung der Abschläge, wenn Menschen vorzeitig ihre Pension antreten. Davon erhoffen sie sich, dass viele später in Pension gehen. Eine echte Lösung schaut anders aus.
Die Abschläge zu erhöhen, um damit Menschen, die kurz vor der Pension stehen, zu drängen, ihren Pensionsantritt zu verschieben, führt nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters. Um dieses Ziel zu erreichen, wäre die Einführung einer Schutzklausel bei der Aufwertung viel sinnvoller. Zuletzt hat die Chefin des Seniorenbundes vorgeschlagen, man solle die Abschläge eines vorzeitigen Pensionsantritts von derzeit 4,2 bzw. 5,1 Prozent auf 6 Prozent erhöhen. Die Logik dahinter ist anscheinend: Wer eine höhere Pension will, soll ganz einfach später in Pension gehen. So einfach ist das aber nicht: Viele können es sich nicht aussuchen, ob sie länger arbeiten. Von den Frauen geht nur jede zweite aus einer aktiven Beschäftigung in Pension. Auch für arbeitslose Ältere oder für Menschen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind, ist es nach wie vor schwierig, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, obwohl von Arbeitgeberseite lautstark ein Arbeitskräftemangel beklagt wird.
Es sollte auch nicht übersehen werden, dass viele Jobs belastend sind – etwa in der Pflege. Außerdem kann man nicht einfach so vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen. Entweder, man hat mindestens 40 Versicherungsjahre erworben, um ab dem 62. Lebensjahr aufgrund der Korridorpension in den Ruhestand zu treten, oder man ist berufsunfähig bzw. invalid. Seit der Reform „Rehabilitation vor Pension“ ist es aber wesentlich schwieriger geworden, eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension zu bekommen als in der Vergangenheit.
Um das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen, wären daher mehr Präventionsmaßnahmen und eine altersgerechte Arbeitswelt notwendig. Nur so kann man verhindern, dass Menschen krank werden und damit nicht mehr erwerbstätig sein können. Auch wäre die rasche Einführung einer Schutzklausel wichtig, die eine Aufwertung in den letzten beiden Jahren vor Pensionsantritt mindestens in Höhe der Inflationsrate garantiert. Durch die Erhöhung der Abschläge werden nur die Leistungen, die monatlich von der Pensionsversicherung ausbezahlt werden, geringer. Eine durchschnittliche monatliche Alterspension der gesetzlichen Pensionsversicherung beträgt nämlich monatlich 1.502 € brutto – das ist ohnehin nicht viel. Viele Menschen, die ursprünglich später in Pension gehen wollten, überlegen aktuell, ihren Ruhestand bereits ab 2023 anzutreten, da sie sonst viel Geld verlieren würden. Wenn man keine Schutzklausel bei der Aufwertung einführt, ist das kontraproduktiv für das Ziel, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben.
Dinah Djalinous-Glatz ist Leiterin des Referats für Sozialversicherungspolitik im ÖGB und Vertreterin in der Alterssicherungskommission
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