Warum die „Big Four“ nicht genug sind

Warum die „Big Four“ nicht genug sind
Fall Mattersburg: Auch Prüfer brauchen vier Augen

Was haben Wirecard und die Commerzialbank Mattersburg gemeinsam? Ganz einfach: Vorher hat’s niemand kommen sehen und hinterher waren alle überrascht. In Summe fast drei Milliarden Euro Schaden. Oder wurde weggesehen? Es folgt das übliche: Schlagzeilen, U-Ausschüsse bis zum St. Nimmerleinstag, ein politischer Verantwortungseiertanz und Staatsanwälte, die klären müssen, wer wen wann angerufen hat. Und sonst? Gesetzliche Maßnahmen? Nichts. Was bleibt: Hoffen, dass so etwas nicht so schnell wieder passiert. Das war’s…? Schauen wir uns die Fakten an: Neun von zehn börsennotierten Unternehmen in Österreich werden von den „Big Four“ Wirtschaftsprüfern geprüft – bei den Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) sind es acht von zehn.

Niemand bezweifelt die Kompetenz von Deloitte, EY, KPMG und PricewaterhouseCoopers. Reichen vier Konkurrenten für höhere Qualität durch Wettbewerb? In Österreich gibt es knapp 350 registrierte Prüfungsgesellschaften. Können die es nicht?

Wirtschaftsprüfung wird immer komplexer. Die Prüfer müssen das Unternehmen, seine Strukturen und Arbeitsweisen kennen. Natürlich lernt man sich mit der Zeit besser kennen. Aber wo ist die Grenze zwischen guter, langer Zusammenarbeit, einer gewissen Betriebsblindheit oder gar Verhaberung? Es lohnt sich ein Blick über die Grenzen: Nach Frankreich. Dort sind Joint Audits – also ein verpflichtendes „Vier-Augen-Prinzip“ – für die Prüfung von börsennotierten Unternehmen seit Längerem gesetzlich vorgeschrieben. Die Folge: Bei mehr als der Hälfte der Abschlussprüfungen der 100 größten Unternehmen sind nicht-Big-Four-Gesellschaften eingebunden. Damit hat sich auch die Qualität der Prüfungen erhöht. Bei Joint Audits wird nicht jede einzelne Unterlage doppelt geprüft. Zwei unabhängige Prüfungsgesellschaften planen die gesamte Prüfung, teilen die Gebiete auf, sorgen wechselseitig für die Qualitätskontrolle und einigen sich auf einen gemeinsamen Abschlussbericht. Bedeuten Joint Audits damit doppelte Prüfhonorare für die Unternehmen? Nein, zeigt ein Vergleich der Abschlussprüferhonorare von Frankreich und Großbritannien. In Frankreich sind die Honorare, trotz oder wegen der Joint Audits, sogar geringfügig niedriger.

Ein weiterer Vorteil von Joint Audits: Eine asynchrone Ernennung von Wirtschaftsprüfern ermöglicht eine Pflichtrotation bei den Prüfungsmandaten ohne Risiko, dass Wissen verloren geht. Mit der Richtlinie zur Abschlussprüferreform wollte die EU bereits 2016 mehr Marktvielfalt schaffen. Die obligatorische Rotation der Abschlussprüfer nach 10 bzw. 20 Jahren ist auch ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber zu wenig, wenn immer nur die „üblichen Vier“ rotieren. Der österreichische Gesetzgeber hätte es in der Hand, solche Skandale durch ein verpflichtendes Vier-Augen-Prinzip bei den Wirtschaftsprüfungen zu vermeiden.

Peter Wundsam ist Managing Partner von Mazars Austria.

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