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Fünf ethische Herausforderung für den Umgang mit der Klimakrise
Vom Grundrecht auf Klimaschutz zur Neugestaltung der Beziehung zur Natur
Die Klimakrise ist eines der herausforderndsten Ereignisse in der 300.000-jährigen Geschichte der Menschheit und wirkt sich in vielschichtiger Weise auf unsere Existenz aus. Historisch bereits vor 166 Jahren von Eugenia Newton Foot beschrieben, führt der durch CO2 verursachte Treibhauseffekt durch die ungeheure Menge des von Menschen in die Atmosphäre freigesetzten Gases zu einem, in der Geschichte des Planeten einmalig raschen Anstieg der Temperatur, was Anpassungsschwierigkeiten der Natur, Massenaussterben von Arten und Biodiversitätsverlust zur Folge hat.
Die Klimakrise betrifft gesellschaftliche, naturwissenschaftliche und rechtliche Bereiche, daher hat sich die Bioethikkommission als Beratungsorgan des Bundeskanzlers in einer Stellungnahme mit diesem Thema auseinandergesetzt und fünf ethische Herausforderungen definiert. Zum Ersten führt die globale Erhitzung zu einer zunehmenden Gefährdung der Gesundheit, z.B. auch in Form von Pandemien. Zweitens treffen die Auswirkungen der Klimakrise zukünftige Generationen. Drittens sind die Auswirkungen geografisch und sozial ungleich verteilt, sie betreffen vielfach Menschen, die für den CO2-Ausstoß kaum verantwortlich sind, also den globalen Süden und sozial Schwache. Die vierte Herausforderung sehen die Mitglieder der Kommission in der systematischen Leugnung des Klimawandels über Jahrzehnte, wodurch wertvolle Zeit zur Entschärfung verloren wurde. Als fünfte Herausforderung gilt es die Beziehung des Menschen zur Natur neu zu definieren.
Der Verlust der Biodiversität als Folge der Klimakrise sollte uns lehren, die Natur als Ganzes zu schützen. Andernfalls würden wir neben erhaltenswerter Natur auch viele schwer ersetzliche ökosoziale Dienstleistungen wie z.B. sauberes Trinkwasser verlieren.
Die essenziellen Empfehlungen der Kommission: Die Staatszielbestimmung möge um den Klimaschutz und die Umsetzung der Klimaneutralität ergänzt und um ein „subjektives Grundrecht auf Klimaschutz“ erweitert werden.
Weiters möge der überbordende Flächenverbrauch eingedämmt, der CO2-Ausstoß reduziert sowie das Verkehrssystem transformiert und ein Energieeffizienz-Gesetz, das die klimaschädlichen Förderungen stoppt, auf den Weg gebracht werden.
Auch die Medienförderung möge nach bestimmten Qualitätskriterien der Klimaberichterstattung neu ausgerichtet werden, die der österreichische Presserat aufstellen könnte, und an deren Einhaltung öffentliche Förderung gekoppelt werden sollte.
Schließlich sollte auch Werbung für klimaschädliche Produkte mit Warnhinweisen versehen werden. Die Bioethikkommission hofft auf eine breite Diskussion des Themas in der Gesellschaft.
Lukas Kenner ist Professor für experimentelle und komparative Pathologie und stellvertretender Leiter des Instituts für Pathologie an der Medizinischen Universität Wien, Leiter der Abteilung für Labortierpathologie an der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Er ist Mitglied der Bioethikkommission.
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