Förderungen: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht

Förderungen: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht
Wie Förderungen gezielt und wirksam gestaltet werden können. Ein Gastkommentar von Josef Peer und Bernhard Scherzer.

Öffentliche Förderungen sollen Investitionen ermöglichen, die ohne Unterstützung nicht zustande kämen – ökonomisch sinnvoll und beihilfenrechtlich notwendig. In der Praxis verfehlen viele Programme dieses Ziel. Jüngstes Beispiel: „Raus aus Öl und Gas“. Milliarden waren rasch „reserviert“, da eine bloße Online-Registrierung ohne Nachweis genügte. Die Wirkung bleibt ungewiss – der „Blockiereffekt“ real.

Das Problem liegt weniger in der Finanzierung als in der Steuerung: undifferenzierte Richtlinien, fehlende Anreizlogik, überkomplexe Verfahren.

Fördersysteme müssen Investitionen auslösen, nicht bloß bestehende Vorhaben alimentieren oder Gelder nur reservieren. Gleichzeitig dürfen sie nicht durch übermäßige Bürokratie ihre eigene Zielgruppe abschrecken.

Förderrichtlinien sollten daher auf drei Grundprinzipien beruhen: klare Zielarchitektur, steuerbare Wirkungskriterien und verhältnismäßige Kontrolle.

Förderungen: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht

Josef Peer

Zielgruppen

Am Anfang jeder Förderung muss stehen: Wer soll gefördert werden – und warum? Unterschiedliche Zielgruppen brauchen auch unterschiedliche Instrumente. Für einfache Vorhaben bieten sich pauschale Fixzuschüsse an, bei strategischen Projekten sollten Bonuspunkte für Transformationswirkung, CO₂-Minderung oder Innovationsgrad wirken. Förderhöhe und -quote müssen anhand objektivierbarer, vorab nachweisbarer Kriterien (beispielsweise technische Standards, Effizienzkennzahlen, Systemkombinationen) genau nachvollziehbar und steuerbar sein.

Förderungen: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht

Bernhard Scherzer

Bürokratie reduzieren

Zugleich ist Bürokratie gezielt zu reduzieren. Digitale Förderplattformen, automatisierte Vorprüfungen und Meilenstein-Auszahlungen können Effizienz und Revisionssicherheit verbinden. Prüfungen sollten risikobasiert nachgelagert erfolgen, nicht als Vollprüfung vor dem ersten Euro.

Stolperfalle

Auch das Beihilfenrecht darf nicht zur Stolperfalle werden. Werden Förderungen AGVO- oder de-minimis-konform ausgestaltet, sind sie jedenfalls beihilfefest – vorausgesetzt, der Anreizeffekt, die förderfähigen Kosten und die Fördernotwendigkeit sind nachvollziehbar dokumentiert. Standardisierte Förderbausteine, zentrale Clearingstellen oder modulare Notifizierungsmuster (offizielle Benachrichtigung bzw. Anmeldung von Subventionen z.B. bei der Europäischen Kommission) können zudem für zusätzliche Rechtssicherheit sorgen.

Gerade in Zeiten begrenzter Budgets und großer Transformationen kommt es darauf an, aus dem „Gießkannenprinzip“ auszusteigen und eine neue Förderkultur zu etablieren: zielgerichtet, rechtssicher, planbar – und intelligent. Die gute Nachricht: Es braucht dafür keine Revolution, sondern bloß eine konsequente Umsetzung dessen, was bereits möglich ist.

Klare Kriterien, digitale Werkzeuge, beihilfenkonforme Strukturen und eine stärkere Differenzierung nach Zielgruppen können den Unterschied machen – hin zu einer Förderpolitik, die Wirkung entfaltet, Vertrauen schafft und Zukunft gestaltet.

Josef Peer, Partner bei Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte 
Bernhard Scherzer, Rechtsanwalt bei Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte 

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