Fremde Gewalt: Schönfärberei hilft nicht gegen straffällige Zuwanderer

Fremde Gewalt: Schönfärberei hilft nicht gegen straffällige Zuwanderer
In der Debatte über straffällige Zuwanderer dürfen wir uns nicht von Emotionen leiten lassen. Die ersehnten simplen Antworten gibt es nicht.
Christoph Schwarz

Christoph Schwarz

In Deutschland ersticht ein junger Mann ein 14-jähriges Mädchen, verletzt ein zweites schwer. In Österreich werden drei Männer (nicht rechtskräftig) wegen Mordes verurteilt, nachdem sie die 13-jährige Leonie unter Drogen gesetzt, vergewaltigt und auf der Straße abgelegt hatten.

In beiden Fällen sind Kinder die Opfer, in beiden Fällen ist das öffentliche Entsetzen groß. Die augenfälligste Parallele ist eine andere: Die Täter haben Migrationshintergrund. Der Verdächtige in Deutschland ist ein 27-jähriger Asylwerber aus Eritrea. Die Wiener Täter sind Afghanen.

Die Debatte über Ausländergewalt, die in tragischer Regelmäßigkeit geführt werden muss, spielt sich derzeit im Spannungsfeld höchstpolitischer Kontroversen ab: In der EU blockiert Österreich mit Verweis auf die ungezügelte Zuwanderung die Grenzöffnung zu Rumänien und Bulgarien. In Serbien fällt die Visa-Freiheit für Inder, die das Land als Brücke nach Europa nutzen. Im Inland streiten Bund und Länder über die Unterbringung von Flüchtlingen, die währenddessen in Zelten ausharren. Jene Parallelgesellschaften mit gefährlichem Wertegerüst, die die Dokumentationsstelle Politischer Islam in einer aktuellen Studie ortet, sind ein weiterer Ausfluss missglückter Migrations- und Integrationspolitik.

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