Frauen zahlen im Alter drauf
Ein Argument für die Abschaffung der abschlagsfreien fast ausschließlich von Männern genutzten „Hacklerpension“ war die Geschlechtergerechtigkeit. Nicht kommuniziert wird, dass ein höheres Einkommen – wenn auch indirekt über den Unterhalt – sehr wohl auch den Frauen zugutekommt. Hier fehlt es einmal mehr an einer Auseinandersetzung, was für eine moderne geschlechtergerechte Einkommensverteilung erforderlich wär.
Generell sollte unter Eheleuten ein verpflichtendes Pensionssplitting eingeführt werden. Bei einem Pensionssplitting werden die Pensionsgutschriften zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Bisher gibt es in Österreich zwar (für einen eingeschränkten Zeitraum der Betreuung eines gemeinsamen Kindes) ein freiwilliges Pensionssplitting. Jedoch wird das mangels Kenntnis kaum in Anspruch genommen.
Ein verpflichtendes Pensionssplitting könnte Ehefrauen künftig den demütigenden Weg ersparen, bei einer Scheidung den Ehemann geradezu um eine Scheidungsklage anbetteln zu müssen. Denn neben anderen Voraussetzungen verbleibt dem geschiedenen Partner bei einer Ehedauer von zumindest 15 Jahren nur dann der volle Witwenpensionsanspruch (also so als wäre dieser nicht geschieden worden), wenn dieser nicht selbst die Klage einbringt.
Das stößt bei Rechtsberatungen auf viel Unverständnis und birgt viel Konfliktpotenzial. In Österreich hat zwar die Lebensgefährtin einen Anspruch auf Kindesunterhalt, nicht jedoch auf einen Betreuungsunterhalt.
Beschränkungen der Erwerbsfähigkeit aufgrund von Kinderbetreuung werden der Frau daher (anders als in Deutschland) nicht ersetzt. Es bedarf auch einer – ebenfalls schon lange geforderten – Modernisierung des Unterhaltsrechts. Weiters wäre eine staatliche Bevorschussung des Kindesunterhalts im Ausmaß des einfachen Regelbedarfs erforderlich.
Derzeit setzt die Vorlage einer Bevorschussung einen Unterhaltstitel voraus. Die diesbezüglichen Gerichtsverfahren gestalten sich mitunter aber sehr zeitintensiv.
Nach wie vor gibt es österreichweit weder zeitlich ausreichende noch kostenlose Kinderbetreuung.
Frauen waren bereits die großen Verlierer der Pensionsreform 2004. Denn seitdem fließen auch schlechte Erwerbs- und Nichterwerbszeiten in die Pensionsberechnung. Kaum Erwähnung findet in der aktuellen Diskussion um die Covid-19-bedingte angespannte Arbeitsmarktsituation, dass von dieser vor allem die Frauen betroffen sein werden.
Denn nicht nur, dass von der Pandemie besonders der stark weiblich geprägte Dienstleistungssektor (u. a. Tourismus) betroffen ist – die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht gewährleistet. Es ist daher ein Rückschritt der Gleichberechtigung zu befürchten.
Katharina Braun ist Rechtsanwältin in Wien.
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