Der Prozess hat sich über etliche Monate gezogen, unzählige Zeugen wurden vorgeladen und befragt. Davor hatten sich die Ermittlungen rund um eine Flüchtlingsunterkunft im niederösterreichischen Drasenhofen ebenfalls monatelang hingezogen. Am Ende blieb von dem Vorwurf, der Stacheldraht vor der Unterkunft und die Bewachung durch Securitys mit einem Hund sei ein Amtsmissbrauch des Landesrates gewesen, nichts übrig. Die Anzeige gegen Waldhäusl reicht überhaupt in das Jahr 2018 zurück. Mit anderen Worten: Knapp vier Jahre lang hat der Fall den FPÖ-Politiker ständig begleitet.
Jetzt wird das alles in der FPÖ nicht so sensibel gesehen wie in manch anderer Partei. Geht man etwa nach innerparteilichen Maßstäben der SPÖ, dann hätte Waldhäusl bereits bei der Anklage zurücktreten müssen. Um am Ende dann ohne sein politisches Amt darauf verweisen zu können, dass ihn das Gericht freigesprochen hat.
Es geht jetzt aber nicht darum, der Staatsanwaltschaft deshalb Fesseln anzulegen, sondern um die Forderung, dass sich die Justiz nach so einem Freispruch und den vorhin erwähnten Einstellungen hinterfragt und nicht nur reflexartig auf die notwendige Unabhängigkeit der Anklagebehörde verweist. Wird in solchen Fällen angemessen vorgegangen? Werden Ermittlungen und Verfahren nicht unnötig in die Länge gezogen? Etwa dadurch, dass monatelang gar keine Ermittlungsschritte gesetzt werden, wie mehrere Beschuldigte im Zusammenhang mit dem Casinos-Akt bestätigen. Müssen nicht die Beschuldigtenrechte stark verbessert werden? Immerhin bleibt der Angeklagte in diesem Fall auf hohen Anwaltskosten sitzen.
Das Hinterfragen würde derzeit ja auf fruchtbaren Boden fallen, weil die türkis-grüne Koalition ohnehin aktuell über eine große Justizreform verhandelt. Mit dem Ziel, dass ein Bundes- oder Generalstaatsanwalt künftig das Weisungsrecht der Justizministerin ablöst. Ein umstrittener Punkt ist dabei, wem ein so mächtiger Staatsanwalt und sein Apparat dann Rechenschaft schuldig sind. Angesichts der genannten Fälle muss man sich ganz genau überlegen, welche Art der Kontrolle da dem Parlament eingeräumt wird.
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