Die Justiz-Blockade

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA gegen den Vorarlberger ÖVP-Landeshauptmann Markus Wallner war wieder einmal so ein Fall, der stutzig gemacht hat. Über ein Jahr lang wurde gegen ihn wegen des Verdachts der Vorteilsannahme ermittelt, er musste vor dem U-Ausschuss aussagen, zog sich deshalb sogar für einige Zeit aus der Politik zurück. Am Ende ist praktisch nichts übrig geblieben, wie seine Rechtsvertreter vor wenigen Tagen schriftlich mitgeteilt bekommen haben. Zurück bleibt dennoch ein fauler Nachgeschmack.
Markus Wallner ist der jüngste Fall in einer Reihe von Ermittlungen und auch Prozessen, wo am Ende eine Einstellung oder Freispruch gestanden ist. Und es trifft nicht nur die ÖVP, auch wenn Justizministerin Almá Zadic das zuletzt zynisch angemerkt hatte. So endeten die von der WKStA angestrengten Prozesse gegen den ehemaligen grünen Stadtpolitiker in Wien, Christoph Chorherr, oder gegen Niederösterreichs Ex-FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl mit Freisprüchen. Gegen den ehemaligen blauen Vizekanzler Heinz Christian Strache gab es rund ein Dutzend Ermittlungsverfahren, die nicht in eine Anklage mündeten. Und da ist auch noch der ehemalige SPÖ-Abgeordnete und Ex-Bürgermeister von Schwechat, Hannes Fazekas, der zehn Jahre als Beschuldigter geführt worden war, ehe er vor einigen Wochen vom Gericht rechtskräftig freigesprochen worden ist.
Dabei geht es nicht um eine Kritik an der Arbeit der Staatsanwaltschaften – vor allem auch der WKStA. Es ist ihre Aufgabe, strafrechtlichen Vorwürfen penibel nachzugehen und belastendes – eigentlich auch entlastendes – Material zu sammeln. Vielmehr muss politisch darum gerungen werden, dass der Begriff „Unschuldsvermutung“ nicht komplett zu einer inhaltsleeren Hülle verkommt. Ansatzpunkte sind schnellere Verfahren, striktere Vorgaben bei Veröffentlichungen, eine Neuregelung des Umgangs mit Handydaten, angemessene Kostenersätze bei Freisprüchen, etc.
Dazu gibt es bereits Vorschläge von Kommissionen und der Rechtsanwaltskammer. Was es nicht gibt, ist ein Konsens in der türkis-grünen Bundesregierung, dass eine Justizreform – natürlich verbunden mit der Frage nach einer Generalstaatsanwaltschaft – in Angriff genommen werden muss. Wie weit die beiden Parteien da voneinander entfernt sind, zeigte sich vor wenigen Tagen. Justizministerin Almá Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hielten getrennt Symposien dazu ab, obwohl es natürlich ein gemeinsames Anliegen der Regierungsparteien sein müsste. Aber vielleicht ist dem ja gar nicht so, sonst hätten Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) und sein Vize Werner Kogler (Grüne) ihre Ministerinnen schon längst zur Räson gerufen.

Kommentare