"Party bis zum Morgengrauen": Keine Corona-Beschränkungen mehr in Kroatien

"Party bis zum Morgengrauen": Keine Corona-Beschränkungen mehr in Kroatien
Rechtzeitig vor Beginn der Osterferien ist die Maskenpflicht in dem beliebten Urlaubsland der Österreicher fast gänzlich weggefallen.

Das beliebte Urlaubsland Kroatien hat fast alle Corona-Beschränkungen aufgehoben. EU-Bürger können ab kommenden Samstag ohne den bisher vorgeschriebenen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis ins Land kommen, teilte Innenminister Davor Božinović am Donnerstag auf einer Pressekonferenz des Corona-Krisenstabs in Zagreb mit. Zuvor wurde EU-Bürgern empfohlen, sich anzumelden. Auch die Maskenpflicht entfällt weitgehend. Mund und Nase müssen künftig nur noch in Gesundheitseinrichtungen sowie in Alten- und Pflegeheimen bedeckt werden.

Auch die Sperrstunde für Gaststättenbetriebe und Nachtclubs, die derzeit mit 24.00 Uhr festgelegt ist, wird aufgehoben. Außerdem entfallen bei Veranstaltungen aller Art die derzeit geltenden Beschränkungen für die Teilnehmerzahl. „Ab morgen (Samstag 00.00 Uhr) können Sie (...) Party feiern bis zum Morgengrauen“, sagte Božinović.

"Wir haben seit einem Monat eine stabile Situation, in der die Zahl der Krankenhauseinweisungen nicht zunimmt", erkärte die Infektologin Alemka Markotić, die dem Krisenstab angehört. Die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner in den letzten 14 Tagen betrug am Mittwoch 433. 55 Prozent der Bevölkerung sind mit vollständiger Dosierung gegen das Coronavirus geimpft.

Freie Durchfahrt

Um nach Kroatien zu gelangen, muss man erst einmal Slowenien passieren. Und auch das ist nun fast wie vor der Pandemie, denn für die Einreise nach Slowenien gelten keinerlei Auflagen mehr. Auch im Land selbst wurden die Corona-Maßnahmen weitgehend aufgehoben. Die 3G-Regel gilt nur noch für Gesundheitseinrichtungen und Altersheime.

Nach wie vor herrscht allerdings Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Dafür ist weder für die Gastronomie, Hotels oder Einkaufszentren noch für den Besuch von Kultureinrichtungen oder Veranstaltungen noch ein COVID-Zertifikat erforderlich.

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