Europarat: Lücken beim Schutz von Minderheitensprachen in Österreich

Stinatz, Heimatort von Willi Resetarits
Zu den Empfehlungen zählen eine Stärkung des Burgenlandkroatischen und Ungarischen im Unterricht sowie der Verwaltung.

Der Europarat hat in einem aktuellen Bericht "positive Entwicklungen" beim Schutz und der Förderung von Minderheitensprachen in Österreich festgestellt, wie es in einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung heißt. Allerdings gebe es bei der Umsetzung der Europäischen Charta für Regional- und Minderheitensprachen nach wie vor Lücken.

Positiv hervorgehoben werden etwa die 2020 beschlossene deutliche Erhöhung der Volksgruppenförderung, inklusive des 2021 erstmals ausgeschütteten Fördertopfs für Volksgruppenmedien, sowie die zwischen Bund und Ländern vereinbarte Förderung von Minderheitensprachen in der vorschulischen Bildung. Auch die Förderung zweisprachiger Gemeindewebseiten und -Apps durch den Bund sowie die finanzielle Unterstützung kultureller Aktivitäten in Minderheitensprachen werden gelobt.

Kritisch erwähnt wird dagegen, dass - obwohl Minderheitensprachen vor allem im Burgenland und in Kärnten im Bildungswesen präsent seien - es auch in diesen Bundesländern in manchen Sprachen Probleme wegen Lehrermangels und fehlenden Schulbüchern gebe. Außerhalb des Burgenlands und Kärntens fehle es überhaupt an einer Strategie zur Förderung und zum Schutz von Minderheitensprachen. Kritisiert wird auch der mangelnde Einsatz von Minderheitensprachen bei Gericht und in der Verwaltung.

Zu den Empfehlungen des Europarats zählen eine Stärkung des Burgenlandkroatischen und Ungarischen im Unterricht sowie des Burgenlandkroatischen und Slowenischen in der Verwaltung. Außerdem müsse die Finanzierung der Komensky-Schule in Wien, die Unterricht in Tschechisch und Slowakisch anbietet, langfristig sichergestellt werden. Die Häufigkeit und Dauer von ungarischsprachigen Fernsehprogrammen müsse erhöht und eine ausreichende Finanzierung der wichtigsten ungarischsprachigen Zeitung sichergestellt werden, heißt es.

Die Europäische Charta für Regional- und Minderheitensprachen ist im Oktober 2001 in Österreich in Kraft getreten. Minderheitensprachen der österreichischen Volksgruppen im Sinne dieses Abkommens sind das Burgenlandkroatische, das Slowenische, das Ungarische, das Tschechische, das Slowakische und das Romanes. Der aktuelle Bericht basiert unter anderem auf einem Besuch des zuständigen Sachverständigenausschusses im Oktober 2022 in Österreich.

Probleme wegen Lehrermangels und fehlenden Schulbüchern

Kritisch erwähnt wird dagegen, dass - obwohl Minderheitensprachen vor allem im Burgenland und in Kärnten im Bildungswesen präsent seien - es auch in diesen Bundesländern in manchen Sprachen Probleme wegen Lehrermangels und fehlenden Schulbüchern gebe. Außerhalb des Burgenlands und Kärntens fehle es überhaupt an einer Strategie zur Förderung und zum Schutz von Minderheitensprachen. Kritisiert wird auch der mangelnde Einsatz von Minderheitensprachen bei Gericht und in der Verwaltung.

Zu den Empfehlungen des Europarats zählen eine Stärkung des Burgenlandkroatischen und Ungarischen im Unterricht sowie des Burgenlandkroatischen und Slowenischen in der Verwaltung. Außerdem müsse die Finanzierung der Komensky-Schule in Wien, die Unterricht in Tschechisch und Slowakisch anbietet, langfristig sichergestellt werden. Die Häufigkeit und Dauer von ungarischsprachigen Fernsehprogrammen müsse erhöht und eine ausreichende Finanzierung der wichtigsten ungarischsprachigen Zeitung sichergestellt werden, heißt es.

Die Europäische Charta für Regional- und Minderheitensprachen ist im Oktober 2001 in Österreich in Kraft getreten. Minderheitensprachen der österreichischen Volksgruppen im Sinne dieses Abkommens sind das Burgenlandkroatische, das Slowenische, das Ungarische, das Tschechische, das Slowakische und das Romanes. Der aktuelle Bericht basiert unter anderem auf einem Besuch des zuständigen Sachverständigenausschusses im Oktober 2022 in Österreich.

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