Einigung im Handel macht Streik überflüssig

Am Dienstag haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Handel in der 5. Verhandlungsrunde auf einen neuen Kollektiv-Vertrag geeinigt. Vor der Einigung waren Streiks angedroht worden. Diese sind aufgrund der Einigung aber nicht mehr nötig.
Ein Kollektiv-Vertrag ist ein Vertrag für alle Arbeitnehmer in einem Beruf. Es gibt Kollektiv-Verträge für viele verschiedene Berufe und ihre Mitarbeiter. In einem Kollektiv-Vertrag stehen die Rechte der Mitarbeiter. Darin steht aber auch, was sie in ihrer Arbeit tun müssen und wie viel Lohn sie bekommen. Der Kollektiv-Vertrag soll die Arbeitnehmer schützen.
Die Gehälter der 430.000 Beschäftigten steigen nun um mindestens 7 Prozent. Das Einstiegsgehalt wird von 1.800 Euro auf 1.945 Euro im Monat erhöht, das sind um 8 Prozent mehr. Auch die Einkommen der Lehrlinge steigen.
*Dieser Nachrichtenüberblick ist in leicht verständlicher Sprache verfasst.
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